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Michael Jackson will nach Europa auswandern

22.10.2009PANNE - ODER INTRIGE?

Michael Jackson: Fehler im Testament - Bruder spricht von Fälschung

Das Testament von 'King of Pop' Michael Jackson beinhaltet einem Bericht des Klatschportals 'TMZ.com' zufolge einen Fehler. Auf den ersten Blick scheint scheint es sich jedoch dabei um ein harmloses Versehen zu handeln.

Pop-Gott Michael Jackson hat zwar ein gültiges Testament hinterlassen - spitzfindige Familienangehörige fanden allerdings eine Unstimmigkeit bei der Unterschrift. Dem auf den 7.Juli 2007 datierten letzten Willen des Bühnen-Idols ist nämlich zu entnehmen, dass das Dokument in Los Angeles unterschrieben wurde. Doch Randy Jackson, Bruder des Weltstars, beteuert gegenüber 'TMZ', dass sich sein Bruder zu dem Zeitpunkt in New York aufhielt.

Randy Jackson hält die Unterschrift deshalb für eine Fälschung. Vermögensverwalter Howard Weitzman versucht gegenüber dem Klatschportal jedoch zu beschwichtigen: "Die Unterschrift ist gültig und es gibt Zeugen, die sahen, wie Jackson seinen letzen Willen unterzeichnete."

'TMZ' kann zudem angeblich aufgrund von dem Portal vorliegenden Informationen zweifelsfrei bestätigen, dass das Dokument am 7. Juli 2007 in New York unterschrieben wurde. Damit wäre jeder Bezug auf L.A. falsch. Die von 'TMZ' angeführten Insider erläutern, dass die Person, die "Los Angeles" auf dem Testament angegeben hatte, einer der Zeugen ist, der bei Unterzeichnung des Testaments anwesend war. Angeblich hatte der Beobachter schlicht vergessen, wo er sich befand.

Die Gültigkeit des letzten Willens des geliebten Superstars bleibt trotz des formellen Fehlers unangetastet. Wenn das Testament für ungültig erklärt werden würde, würde ironischerweise das frühere Testament von 1997 in Kraft treten. Die letztwillige Verfügung von 1997 würde genauso wie die von 2002 eine bestimmte Verwahrung des Vermögens einrichten. Laut 'TMZ' würde die Aufteilung des Vermögens gemäß dem Testament von 1997 genau der Aufteilung gemäß des Testaments von 2002 entsprechen. In beiden Dokumenten ist festgehalten, dass Katherine Jackson 40 Prozent des Vermögens erhält, solange sie lebt, die Kinder ebenfalls 40 Prozent und die restlichen 20 Prozent an Wohltätigkeitsorganisationen gespendet werden sollen.

Als Vollstrecker des Testaments von 1997 käme dann ironischerweise genau jener John Branca zum Zuge, den Katherine Jackson bereits versucht hat, als Co-Vollstrecker des Testaments loszuwerden. Branca hatte bei der gerichtlichen Testamentseröffnung Jacksons letzten Willen zu Tage gefördert, der ihn, Branca, als Vollstrecker auswies. Die Familie Jackson glaubt jedoch, dass der begnadete Sänger und Tänzer Branca vor seinem Tod entließ. Deshalb reichte die Familie eine präventive Klage beim Kammergericht von Los Angeles ein, basierend auf der Behauptung, dass Jackson verstorben sei, ohne ein Testament zu hinterlassen. Branca reichte das Testament am 1. Juli vor Gericht ein und wurde anschließend zum Co-Vollstrecker des Testaments ernannt.

Katherine Jackson hat seitdem einen Antrag vor Gericht laufen, indem sie darum bittet, festzustellen, ob sie aufgrund der sogenannten "Nicht-Anfechtungsklausel" des Testaments bei einer Anfechtung der Ernennung Brancas zum Vollstrecker enterbt werden könnte. Katherine Jackson würde statt Branca laut ihrem Anwalt Burt Levitch lieber ein Familienmitglied als Vollstrecker des Testaments sehen, wie 'TMZ' berichtete, konnte sich damit vor Gericht bisher allerdings nicht durchsetzen.

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Branca war 29 Jahre lang immer wieder für Michael Jackson tätig und von zentraler Bedeutung bei der Produktion und Veröffentlichung des 'Thriller'-Musikclips, der bei Musikvideos eine neue Ära einleitete. Auch privat war die Verbindung zwischen Michael Jacksonund John Branca zeitweise sehr eng. So trat der Musiker bei Brancas erster Hochzeit als dessen Trauzeuge in Erscheinung. (jka)

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