Ein wenig beachteter Makel des rheinischen Kapitalismus besteht in der Brandmarkung insolventer Unternehmer. Während ‚Pleitiers’ in angelsächsischen Ländern als gestrauchelte Helden gelten, werden sie in Deutschland geächtet.
Selbstsicher überreicht Anne Koark ihre Visitenkarte, darauf steht als Berufsbezeichnung „Pleitier“. Sie musste mit ihrem Dienstleistungsbetrieb “Trust in Business”, das ausländische Firmen in Deutschland aufbaute, Insolvenz anmelden, weil Kunden nach dem 11. September 2001 sich zurückzogen und sie auf den Kosten der für die Auftraggeber angemieteten Räume sitzen blieb. Die gebürtige Britin und Autorin des Bestsellers „Insolvent und trotzdem erfolgreich“ setzt sich seitdem mit ihrem Verein „Bleib im Geschäft“ dafür ein, dass sich das Image von insolventen Unternehmern ändert. Denn der nötige Mentalitätswandel lässt noch auf sich warten. „Zahlungsunfähige Unternehmer gelten in der deutschen Öffentlichkeit als Verbrecher, und das ohne Gerichtsverhandlung“, berichtet Koark aus eigener Erfahrung.
Schufa, Bank, Vermögenspfändung, Altersvorsorge weg, und andere Hindernisse machen insolventen Unternehmen das Leben schwer. Erneute unternehmerische Tätigkeit artet zum mühevollen Akt aus. Peter Kranzusch vom Institut für Mittelstandsforschung in Bonn (ifm-bonn) verfasste eine Studie zum Thema „Restarter“, also Unternehmer, die nach einer gescheiterten Geschäftseröffnung erneut den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. „Nach unseren statistischen Auswertungen gibt es keinen signifikanten Unterschied im Geschäftserfolg zwischen Restartern und Erst-Unternehmern. Allerdings haben Restarter wesentlich mehr und größere Hürden zu nehmen und sind dennoch genauso erfolgreich wie diejenigen, die erstmalig in die Selbstständigkeit gehen.“
Hier wird nach Ansicht Kranzuschs auch ein Potenzial an möglichen Arbeitsplätzen verschwendet. „In angelsächsischen Ländern gilt man als richtiger Geschäftsmann, wenn man schon einmal auf die Nase gefallen ist. Das sind immerhin Erfahrungswerte!“, weiß Koark. „So fehlt es nach 100 Jahren der Konkursordnung in Deutschland vollständig an einer „Insolvenzkultur“, wie sie etwa in den anglo-amerikanischen Ländern fest verankert ist. Diese Kultur begreift die Krise und das Scheitern eines Unternehmens als eine normale Begleiterscheinung wirtschaftlichen Handelns unter marktwirtschaftlichen Bedingungen. Die Insolvenz ist faktisch der Normalfall des Systems“, schrieb der frühere Insolvenzrichter und jetzige Professor für Wirtschafts- und Insolvenzrecht an der Fachhochschule Koblenz, Hans Haarmeyer, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Dabei ist das deutsche Negativ-Image meist falsch: Selbstständige glauben an ihre Service- oder Produkt-Idee, die eigene Firma ist wie ein geistiges Kind, mindestens wie ein Familienmitglied. Die wenigsten Unternehmer nehmen daher ihre Insolvenz leicht. „Dass Unternehmer oder Manager eine Insolvenz wirklich mit Absicht herbeiführen, kommt heute ebenso wie früher vor, diese geplanten Insolvenzen stellen aber keinesfalls die Mehrheit der Fälle. Insofern ist das Klischee unrichtig“, berichtet Rechtsanwalt Thomas Windhöfel, Partner der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, aus seiner Praxis als Insolvenzverwalter.
Häufig kommen zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten auch psychische dazu. Da wäre zum einen der Prestigeverlust, die Scham vor der Öffentlichkeit. Der Gang zum Briefkasten fällt schwer, das Telefonklingeln wirkt wie ein Alarm. „Oft zeigen die Personen Symptome, die ähnlich sind wie bei dem Verlust eines Familienmitgliedes“, berichtet der Chefarzt der Abteilung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Fachkrankenhauses Jerichow, Dr. med. Thilo Hoffmann, der sich seit einiger Zeit mit dem Thema auseinandersetzt. Depressionen sind keine Seltenheit, auch Suizidgefahr kann durchaus bestehen. Er rät daher, sich rechtzeitig eine andere Aufgabe zu suchen: „Sport ist ein probates Mittel, aber auch die Arbeit für eine gemeinnützige Sache, da käme noch das sinnstiftende Element dazu und das Gefühl, gebraucht zu werden.“
Laut Statistischem Bundesamt bearbeiteten im Dezember 2005 die Amtsgerichte 12.731 Insolvenzen, davon 2.939 Unternehmensinsolvenzen. Immerhin sechs Prozent weniger als im Vorjahr. Doch bei Einzelunternehmen oder bei Freien Berufen und ähnlichen Rechtsformen nahmen die Insolvenzen um 3,3 Prozent auf 17.341 zu. Und: Durch das statistische Rost fallen viele kleinen Ein-Mann-Unternehmen, Ich AGs und Freiberufler. Denn diese können bei überschaubaren Vermögensverhältnissen – und diese sind bei weniger als 20 Gläubigern gegeben – Verbraucherinsolvenz anmelden.
Die stiegen im gleichen Zeitraum um 40,3 Prozent. Sollen solche Kleinstunternehmer nicht der Sozialkasse zur Last fallen, sollte ihnen der Wiedereintritt in die Selbstständigkeit nicht zusätzlich erschwert werden. Auch die EU hat das Problem erkannt: Sie errichtete dafür eigens eine „Task Force“. Und Anne Koark erhielt als erste Privatperson eine Einladung von der EU-Kommission Ende März (28.03) zum Thema zu referieren.
„Eine Möglichkeit wäre, die 100-prozentige Pfändung des Privatvermögens bei Kleinunternehmern abzuschaffen, eher ein Aufteilen 60 zu 40 wie auch in anderen Ländern üblich“, sagt Kranzusch. Das gleiche fordert der Präsident des Bundesverbandes der Selbständigen (BDS) Rolf Kurz bereits im Frühjahr 2005: „Hauptziel ist, die zweite Chance – also eine erneute Selbstständigkeit – zu ermöglichen. Bislang erschwert die deutsche Rechtspraxis einen Neustart massiv.
Aufgrund der 100-prozentigen Pfändung kommen Unternehmer – anders als etwa in den USA – kaum wieder auf die Beine.“ Weitere Forderungen des BDS sind: „Zudem müssen insolvente Unternehmer, die teilweise Jahrzehnte Steuern und Abgaben gezahlt haben, sozial besser gestellt werden. Viele Selbstständige stehen – im Gegensatz zu vielen ‚Sozialhilfegruppen’ – ohne Krankenversicherung da. Darüber hinaus wird bei einem Scheitern auch die Lebensversicherung gepfändet. Pleitiers werden so zum Sozialfall.“
Nach einer Statistik der Sozietät Schultze & Braun, Spezialist für Insolvenzplanverfahren, wurden 2004 nur 168 Firmen durch Insolvenzplanverfahren gerettet. Das entspräche gerade ein bis 1,5 Prozent aller in diesem Zeitraum eröffneten Insolvenzverfahren. Dabei sollte doch die Gesetzesnovelle die Möglichkeit einer Sanierung, und damit auch ein Wieder-auf-die-Beine-kommen von Unternehmern eröffnen.
Nicht mehr nur der Gläubigerschutz alleine sollte im Mittelpunkt stehen, sondern auch der Schutz der Schuldner. Dafür lehnte sich das deutsche Gesetz an das so genannte Chapper-11-Verfahren in den USA an. Doch auch nach fünf Jahren sieht die Realität anders aus: Laut Koark und Kranzusch werden die meisten insolventen Firmen zerschlagen. „Das ist einfacher als ein Insolvenzplan und eine folgende Sanierung“, meint Kranzusch.
Allerdings stimmt es nicht, dass Insolvenzverwalter lieber liquidieren, als sanieren, weil es angeblich lohnender sei. Denn Tatsache ist, dass die Insolvenzrechtliche Vergütungsordnung (InsVV), bei einem Insolvenzplan ein höheres Honorar bringt: eine Sanierung kann den Regelsatz um 0,75 Prozent erhöhen, eine Unternehmensfortführung bringt dem Insolvenzverwalter bis zu 2,5 Prozent Aufschlag. Mehr Geld ist bei der Liquidierung von Firmen nicht zu verdienen, es sei denn über die Masse an Verfahren.
Windhöfel sagt dazu: „Allenfalls könnte eine große Anzahl von Verfahren pro Verwalter dazu führen, dass im Rahmen kleinerer Verfahren, die der Verwalter zwar von hochqualifiziertem Personal betreuen lässt, selbst aber allenfalls noch zur Kenntnis nimmt, Sanierungsmöglichkeiten hin und wieder nicht ernsthaft genug geprüft werden.“ Daher verlangt der BDS in einer Presseerklärung, dass Insolvenzverwalter bei „kleinen Aufträgen“ besser bezahlt werden müssten. Bislang erhalten sie eine niedrige Pauschale für das Bearbeiten kleiner Insolvenzen.
Doch den Insolvenzverwaltern die Hauptschuld zu geben, wäre zu einfach. Auch bei den Gerichten müsste sich laut Haarmeyer einiges ändern. So wünscht er sich beispielsweise, dass Insolvenzverfahren ähnlich wie in den USA an Spezialgerichten bearbeitet werden. Dies könnte die Ergebnisse der Verfahren für alle Beteiligten verbessern, auch für den Insolventen. Dann könnten wahrscheinlich viel mehr Unternehmer mit einem Scheitern selbstsicher umgehen, wie Autorin Koark.
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