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12.11.2007Dieter Bohlen darf sich 'Künstler’ nennen

Und RTL darf zahlen

Das Kölner Sozialgericht hat nun in den juristischen Stein gemeißelt, was vorher keiner für möglich gehalten hätte: Musikproduzent Dieter Bohlen ('Modern Talking') darf sich nun mit Fug und Recht als Juror der Sendung 'Deutschland sucht...

Das Kölner Sozialgericht hat nun in den juristischen Stein gemeißelt, was vorher keiner für möglich gehalten hätte: Musikproduzent Dieter Bohlen ('Modern Talking') darf sich nun mit Fug und Recht als Juror der Sendung 'Deutschland sucht den Superstar' als Künstler bezeichnen. 'DSDS'-Sender RTL dürfte das allerdings gar nicht schmecken, muss die TV-Station doch für die "künstlerische" Leistung Bohlens während der vergangenen fünf Jahre ganze 173.000 Euro in die Künstlersozialkasse nachzahlen.

Das Niveau der Sendung spiele bei der Bestimmung eines TV-Künstlers keine Rolle, so das aufschlussreiche Urteil des Sozialgerichts. Lediglich die Tatsache, dass Ansätze einer freien künstlerischen Gestaltung zu erkennen seien, sei ausschlaggebend. Die künstlerische Leistung bestehe etwa darin, zum Unterhaltungscharakter der Sendung beizutragen, indem man saloppe Sprüche kloppt. Ob die Äußerungen der Jury spontan oder abgesprochen seien, spiele keine Rolle.

Schon ein geringer Grad eigenschöpferischer Leistung reiche aus, um eine Abgabenpflicht zu begründen. „Dass Dieter Bohlen ein Künstler ist, kriegt er jetzt schriftlich“, so das abschließende Urteil des Kölner Richters. Ob sich dem die Millionen TV-Zuschauer anschließen, die regelmäßig ‚'Deutschland sucht den Superstar' verfolgen, darf bezweifelt werden. (mso)

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