Britney Spears ist wieder auf freiem Fuß. Die 26-Jährige ist am gestrigen auf eigenen Wunsch vorzeitig aus der geschlossenen Abteilung des UCLA Krankenhauses in Los Angeles entlassen worden. Im lokalen Fernsehen waren Bilder der Sängerin zu sehen, wie sie, in Begleitung unbekannter Männer, und verfolgt von einem Paparazzi-Konvoi durch L.A. fuhr. Britney Eltern sehen ihre Tochter in Lebensgefahr.
Laut 'people.com' fuhr Spears den ganzen Mittwoch in einem schwarzen Mercedes durch L.A., nachdem sie sich nach ihrer Entlassung mit ihrem Paparazzo-Freund Adnan Ghalib getroffen hatte. Die Sängerin mietete sich im Beverly Hills Hotel ein und stattete dem Anwalt Adam Streisand einen Besuch ab.
Britney Spears
Streisand war Berichten zufolge von dem Verfahren ausgeschlossen worden, das Britneys Vater diese Woche zum Treuhänder ihres Vermögens bestellte. Der Anwalt Streisand trat als Britneys Verteidiger auf, das Gericht hegte erhebliche Zweifel an Streisands Legitimation. Laut people.com war die erste Nacht des Popsternchens in Freiheit entgegen allen Erwartungen jedoch ansonsten wenig ereignisreich.
Britneys Eltern äußerten sich indessen gegenüber der Associated Press tief besorgt um das Wohlergehen ihrer Tochter nach der Entlassung: „Wir sorgen uns sehr um ihre Sicherheit und Verletzlichkeit. Wir glauben, ihr Leben ist in Gefahr." Sie drückten ihre „tiefe Enttäuschung" über die vorzeitige Entlassung ihrer Tochter aus dem Krankenhaus aus „Dort hätte man am besten für sie sorgen können" meinten die geschiedenen Jamie und Lynne Spears. Britney behandelnder Arzt war ebenfalls gegen die vorzeitige Entlassung. Ein Sprecher des Krankenhauses betonte, dass die Entscheidung im Falle Spears nach denselben Regeln wie bei jedem anderer Patienten erfolgt war, der aufgrund einer 14-Tage-Verfügung eingeliefert wurde.
Die Sängerin war vergangene Woche in das UCLA Hospital eingewiesen worden, da sie laut Einschätzung ihrer Psychiaterin Deborah Nadel eine Gefahr für sich und andere darstellte. Die Diagnose lautete manisch depressiv und „schwer gestört". (rkr)