Frankfurter Rundschau (Frankfurt):
"Es gibt keine erlaubte Folter. Das ist die Botschaft, die der Menschenrechtsgerichtshof gestern all jenen deutschen Professoren verkündete, die Folter bei akuter Gefahr für Menschenleben erlauben wollten. Auch Wolfgang Daschner, der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident, wurde in Straßburg nicht rehabilitiert, im Gegenteil. Ein Lob hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof der deutschen Justiz ausgestellt. Ihr wird bescheinigt, dass sie die Folterdrohung anders als manche Rechtsgelehrte eindeutig als menschenrechtswidrig beurteilte und mit der Nichtverwertung des erzwungenen Geständnisses die richtigen Konsequenzen zog."
Die Welt (Berlin):
"Im Falle Gäfgen, der dann zum Falle Daschner wurde, war in der Debatte immer wieder klar geworden, dass man zwar die ehrenwerten Motive des Ermittlers und dessen Notstand würdigen könne, nicht aber qua Gesetz Folter erlauben könne. Um diesen Zwiespalt geht es seither in den Debatten, die manchmal, so im Falle des verhinderten Verfassungsrichters Horst Dreier, mit zu großer Unerbittlichkeit geführt werden. Gäfgens Versuch, seinen Fall mittels einer europäischen Instanz als Menetekel einer staatlichen Menschenrechtsverletzung zu präsentieren, ist gescheitert. Das ist ein äußerst gutes Signal."
Märkische Allgemeine (Potsdam):
"Man wird es als Ausweis besonderer Dreistigkeit des Klageführers bewerten können, wie hier versucht wird, Tat und Verfahren gegeneinander auszuspielen. Die Straßburger Richter haben sich erfreulicherweise nicht aufs juristische Glatteis führen lassen. Dass es keine Rechtfertigung für Folter oder deren Androhung geben kann, ist im Verfahren gegen Gäfgen hinreichend berücksichtigt und bei den hessischen Ermittlern dienstrechtlich aufgearbeitet worden. An der Schwere der Tat ändert es aber nichts. Die lebenslange Haft, die Gäfgen dafür verbüßen muss, bleibt angemessen."
Mitteldeutsche Zeitung (Halle):
"Gäfgen, der in Haft sein erstes juristisches Staatsexamen ablegte, hat die deutsche Justiz durch alle Instanzen herausgefordert. Das ist sein gutes Recht. Die Schwere des Verbrechens und der verzweifelte Versuch eines aufrechten, aber überforderten hohen Polizeibeamten, das Leben eines Kindes zu retten, haben in der Öffentlichkeit viel Verständnis für die Folterandrohung geweckt. Dabei haben sich Maßstäbe verschoben. Jedoch: Ein 'Nein' zu Abu Ghreib und Guantánamo Bay, aber ein verzweifeltes 'Ja' zu einem bisschen angedrohter Folter? Das geht nicht."
Trierische Volksfreund (Trier):
"Das kluge Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erspart den Eltern des Opfers, aber auch der deutschen Gesellschaft eine unerträgliche Situation: Dass ein Mörder, am Ende noch aufgrund formaler Verfahrensmängel auf freien Fuß gelangen könnte, obwohl an seiner Schuld kein Zweifel besteht. Aber um ein Haar hätte das Vorgehen der Polizisten dazu geführt, Gäfgen den Triumph eines neuen Hauptverfahrens mit ungewissem Ausgang zu bescheren. Wer leichtfertig über 'ein bisschen Folter' nachdenkt, sollte das nicht vergessen."
Neue Osnabrücker Zeitung (Osnabrück):
"In Straßburg erlitten all jene eine Niederlage, die seit geraumer Zeit am Verbot der Folter zu rütteln versuchen. Auch ein bisschen Folter bei akuter Gefahr für Menschenleben - wie einige deutsche Staatsrechtler fordern - darf es nicht geben. Ein Rechtsstaat, der foltert, ist keiner mehr. Diese Gewissheit teilen die Straßburger Richter mit den Karlsruher Hütern des Grundgesetzes. Gerade in Zeiten terroristischer Bedrohungen, in denen manch einer nach dem Ende rechtsstaatlicher 'Denkverbote' verlangt, ist dieser Konsens überaus beruhigend."