Frankfurter Allgemeine Zeitung (Frankfurt):
"Auch wenn das Grundgesetz für einen solchen Schritt - gegen Entschädigung - gewisse Spielräume eröffnet, kommt ein so einschneidender Eingriff in private Eigentumsrechte und Vertragsfreiheit als tragende Elemente einer Marktwirtschaft einem Tabubruch gleich. Er erfordert deswegen eine besondere Legitimation, sonst läuft das Land Gefahr, dass sich Investoren abwenden. Den Beleg dafür, dass das Enteignungsgesetz notwendig ist, hat die Regierung noch nicht erbracht. Tatsächlich will sie wohl auch nur schnell eine Drohkulisse aufbauen, um die Eigentümer eines bestimmten Kreditinstituts - es geht im Moment nur um den Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate - zur Kooperation zu bewegen. Das hat etwas Fragwürdiges."
Die Welt (Berlin):
Tabus gibt es für die Regierung erklärtermaßen in diesen Zeiten der Krise nicht. Das wurde dem Publikum gestern einmal mehr deutlich gemacht. Das Kabinett stimmte dem Finanzmarkt-Stabilisierungsgesetz zu. An dieser Stelle hat die Koalition ihre erste Schlacht allerdings schon verloren. Der Volksmund nennt das Werk schlicht 'Enteignungsgesetz'. Denn genau das ist es."
Münchner Merkur (München):
"Darf Deutschland, darf die Bundeskanzlerin einen privaten Konzern verstaatlichen und dessen Besitzer enteignen? Sie darf und sie muss es sogar, wenn der Geldkreislauf und die Stabilität der Gesamtwirtschaft anders nicht aufrecht zu erhalten sind. So wie im Fall der Hypo Real Estate, wo der Großaktionär Flowers mit völlig überzogenen Geldforderungen die Konzernrettung durch den Staat zu torpedieren droht. Mit Marx und DDR hat das nichts zu tun. Vielmehr handelt die Kanzlerin treuhänderisch im Sinne der Steuerzahler."
Süddeutsche Zeitung (München):
"Die Eigentumsgarantie ist ein Eckpfeiler der Verfassung, Enteignungen sind - gegen Entschädigung wohlgemerkt - nur im Ausnahmefall möglich. Die Causa HRE ist ein solcher Ausnahmefall, wobei man sogar fragen kann, ob der Begriff Enteignung hier überhaupt korrekt ist. Richtiger wäre wohl, dass die Regierung aus gesamtwirtschaftlichen Erwägungen heraus ein Institut übernimmt, das sie seit Monaten künstlich am Leben erhält, dessen Eigentümer sich ergo als unfähig erwiesen haben. Letztlich ist eine Verstaatlichung damit sogar aus marktwirtschaftlicher Sicht konsequent."
Schwäbische Zeitung (Leutkirch):
"Der Steuerzahler hat bereits mehr als 100 Milliarden Euro in den Konzern gepumpt. Aber die Besitzer sind immer noch nicht in der Lage, einen Zusammenbruch abzuwenden. Der aber könnte neben dem Totalverlust für Aktionäre und Investoren eben auch eine Lawine auslösen, unter der auch andere Finanzinstitute verschüttet werden - und damit die Grundversorgung mit Kapital für unsere Volkswirtschaft. Das muss die Regierung verhindern und deshalb ein eng beschränktes Enteignungsgesetz in Sachen HRE beschließen. Es wäre aber gut, wenn sie es nicht anwenden müsste."
Badische Zeitung (Freiburg):
"Natürlich muss sich der Finanzminister fragen lassen, warum der Staat zuerst Milliardenbeträge an eine marode Bank gibt, um Monate später in die Eigentümerstruktur einzugreifen. Aus heutiger Sicht wäre es besser gewesen, die Hypo Real Estate gleich bei der ersten Rettungsaktion auf ein neues Fundament zu stellen. Andererseits muss der Regierung auch zugute gehalten werden, dass im vergangenen Herbst die Schieflage der Bank wohl noch nicht absehbar war."
Financial Times Deutschland (Hamburg):
"Außerhalb des Bankensystems ist die Lage völlig anders. Grundsätzlich sollte der Staat sich hier aus der Rettung einzelner Unternehmen heraushalten. Bei Opel oder Schaeffler geht es ja nicht um eine geordnete Abwicklung, sondern um eine Restrukturierung mit ungewissen Erfolgsaussichten. Geht es am Ende schief, bleibt der Staat auf einer dicken Rechnung sitzen."