Ein Mailänder Berufungsgericht hat Sterbehilfe-Maßnahmen für eine 34-jährige Koma-Patientin genehmigt, die in den vergangenen 16 Jahren künstlich ernährt werden musste. Eluana Englaros Vater hatte seit langem ein Abschalten der Geräte beantragt, obwohl in Italien Sterbehilfe gesetzlich nicht erlaubt ist.
Noch immer liegt Eluana Englaro in einem Krankenhaus im norditalienischen Lecco im Koma. Beppino Englaro hofft, dass die dortigen Ärzte seine Tochter schon bald von ihrem vegetativen Zustand erlösen werden. Bis jetzt und seit zehn Jahren hatte sich der Vater vergeblich für Eluanas Sterberecht eingesetzt: Dabei berief er sich auf einen Wunsch, den Eluana ihm gegenüber vor ihrem Unfall geäußert haben soll, nachdem sie einst einen im Koma liegenden Freund besucht hatte.
Nun gab die italienische Justiz grünes Licht für Eluanas Erlösung. Der Anwalt der Familie Englaro geht indessen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft keinen Einspruch gegen das Urteil einlegen wird.
Zuvor hatte das italienische Gericht überprüft, ob die beiden seit November gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt waren: Zum einen ein vegetativer und irreversibler Zustand der Todkranken - zum anderen ein möglicher Sterbewunsch der Patientin.
2006 hatte es in Italien einen ähnlichen Sterbehilfefall gegeben: Damals entschied sich die italienische Justiz dafür, die Beatmungsgerätschaften des 60-jährigen unheilbar kranken Piergiorgio Welby abschalten zu lassen.
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Bislang erlaubt das italienische Gesetz weder die aktive noch die passive Sterbehilfe. Im Zuge der faktischen bisherigen Ausnahmen, ist jedoch seit längerem die Einführung einer Patientenverfügung im Gespräch. Diese lehnt der Vatikan unter Papst Benedikt XVI. bislang vehement ab. (sbe)