Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat am gestrigen Montag eine klare Position zur Reform des Lissabon-Vertrages bezogen. Der bayerische Ministerpräsident forderte mehr Mitbestimmungsrechte für den Bundestag. Deutschland muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nun schnellstmöglich Teile des EU-Vertrages ändern.
Horst Seehofer verlieh seiner Botschaft, die Rechte des Parlaments stärken zu wollen, mit markigen Worten Ausdruck: "Da bin ich Überzeugungstäter", äußerte sich der Sechzigjährige bei der CSU-Vorstandssitzung in München. Dennoch betreibe er in seinen Augen keine Blockade, wollte der Bayer seine Kritiker beschwichtigen: "Dafür ist uns Europa zu wichtig."
Seehofer und die CSU liegen derzeit mit der Schwesternpartei CDU wegen der Gesetzesentwürfe für die Inkraftsetzung des Lissabon-Vertrags im Clinch. Während die Bayern auf die Macht der Parlamente pochen, wollen die Christdemokraten rasch ein verfassungskonformes Gesetz verabschieden. Bis Mitte September wollen sie den Entwurf ausarbeiten.
Am Samstag hatte die CSU-Parteispitze einen 14-Punkte-Katalog verabschiedet. Neun dieser Forderungen gehen über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Die Partei fordert eine Verbindlichkeit der Stellungnahmen von Bundesrat und Bundestag auf europäischer Ebene. Die Regierung soll sich nur in Ausnahmefällen davon entfernen dürfen. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt erklärte, alle Beteiligten hätten sich während der Beratungen an die Seite ihres Vorsitzenden gestellt. Die 14 Punkte gelten als maßgeblich für die Tagung der Landesgruppe kommenden Dienstag im Kloster Banz, an dem auch Bundeskanzlerin Angela Merkel teilnehmen soll.
Der Vertrag von Lissabon ist ein Grundlagenvertrag zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union. Das Abkommen ersetzt die gescheiterte EU-Verfassung und befindet sich derzeit im Ratifizierungsprozess. Bis auf Deutschland, Irland, Tschechien und Polen haben alle 27 Mitgliedsländer dem Vertrag bereits zugestimmt. Bundesrat und Bundestag haben das Abkommen zwar bereits ratifiziert, die Unterschrift des Bundespräsidenten steht jedoch noch aus.
Ohne die Unterzeichnung gilt der Vertrag allerdings nicht als ratifiziert. Das Staatsoberhaupt wartete zunächst auf grünes Licht vom Bundesverfassungsgericht. Das oberste Gericht hatte sich aufgrund einer Organ- und Individualklage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler mit dem Lissabon-Vertrag befassen müssen. Am 30. Juni hatte das Verfassungsgericht zwar den Vertrag bejaht, das sogenannte Begleitgesetz für Deutschland jedoch als verfassungswidrig erklärt, weil Bundesrat und Bundestag dadurch nicht die nötige Beteiligung erhielten.
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