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04.07.200879-JÄHRIGE EINGESCHLÄFERT

Roger Kusch löst mit Sterbehilfe Empörung und Entsetzen aus

Darf eine Organisation Sterbehilfe leisten für Menschen, denen ein Weiterleben als zu qualvoll erscheint? Seitdem der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch bei einer 79-jährigen Rentnerin Sterbehilfe geleistet hat, ist um diese Frage eine hitzige Diskussion entbrannt. Auch Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat sich mittlerweile eingeschaltet, und ihre Empörung geäußert. Mehrere Bundesländer wollen nun Gesetze verabschieden, die die organisierte Sterbehilfe unter Strafe stellen.

Kusch wiederum verteidigt sein Vorgehen.„Ich habe mich nicht zum Herrn über Leben und Tod gemacht", rechtfertigte sich der 53-jährige ehemalige Hamburger Justizsenator. Die 79-jährige Rentnerin aus Würzburg, bei der er am letzten Wochenende Sterbehilfe geleistet hatte, habe ihn kontaktiert, weil sie, so Kusch, "ihren körperlichen Verfall als unerträglich empfunden" und sich daher entschieden habe, zu sterben. Vor ein paar Monaten hatte Kusch eine Tötungsmaschine vorgestellt, die ein schmerzloses Ableben ermöglichen sollte. In dem speziellen Fall der Rentnerin kam dieser Apparat aber nicht zum Einsatz - sie starb durch einen Medikamentenmix. Kusch selbst sieht sich nur als Vollstrecker des Willens der alten Frau, deren "grauenvolle panische Horrorvision" die Einsamkeit in einem Pflegeheim gewesen sei.

Das Medienecho auf diesen Fall der geleisteten Sterbehilfe ist gewaltig. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ließ verlauten, sie finde es "unglaublich, dass ein ehemaliger Senator sich mit einem solchen Tötungsapparat öffentlich produziert". Sterbehilfe bleibt für die Bundesregierung "keine Alternative", so die Ministerin. Die Pflegereform soll Abhilfe verschaffen und die Pflege alter Menschen so verbessern, dass die Debatte um Sterbehilfe hinfällig werden soll. Auch auf persönlicher Ebene wird Roger Kusch attackiert: so erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe: "Es ist abscheulich und zutiefst empörend, wie hier ein selbstgefälliger Zyniker die Einsamkeit einer alten Frau ausgenutzt hat, um seine Geltungssucht zu befriedigen."

Einem Bericht der 'Berliner Morgenzeitung' zufolge soll im Bundesrat demnächst ein Gesetz beschlossen werden, das die organisierte Gewebehilfe unter Strafe stellt. Bis zu drei Jahren Gefängnis sollen demnach auf einen solchen Akt folgen. Doch auch über diese Maßnahme wird schon eifrig diskutiert. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Edzard Schmidt-Jortzig, meinte, ein solcher Schritt gehe entschieden zu weit. Die Folge wäre vermutlich nur, dass Menschen mit Wunsch nach Sterbehilfe dann nach Holland oder in die Schweiz gingen, um sich dort helfen zu lassen. Es ist anzunehmen, dass die Debatte weiter an Schärfe zunehmen wird, vor allem, wenn das Gesetz im Bundesrat tatsächlich verabschiedet wird.

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