Die 'Zeit' hat am vergangenen Donnerstag ein Streitgespräch zwischen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Franziska Heine abgedruckt. Internetaktivistin Heine war als Initiatorin der bislang erfolgreichsten Internetpetition aller Zeiten bekannt geworden. Hintergrund des Rededuells ist ein Gesetzesentwurf zur Einführung von Internetsperren, die den Zugriff auf Kinderpornografie erschweren sollen.
Die Ministerin, deren Redeanteil im Originaltext etwa doppelt so groß erschien wie derjenige der 29-jährigen Softwareentwicklerin, warb für das Gesetz. Von der Leyen betonte wiederholt, dass reales Recht auch virtuelles Recht sei, das durchgesetzt werden müsse: "Wir leben in einem Rechtsstaat." Kinderpornografie sei zu bekämpfen. Eine Zensur finde nicht statt. Zudem lobte die CDU-Politikerin das Engagement der Petitionsunterzeichner, relativierte aber deren Gewicht: "Eine Onlinepetition ist mit einem Klick unterschrieben."
Franziska Heine führte die Argumente von Datenschützern und Experten ins Felde. Zum einen schütze der Gesetzesentwurf die Opfer von Kinderpornografie nicht vor sexueller Ausbeutung, "weil Netzsperren ineffizient sind". Zum anderen könnten Seiten blockiert werden, auch wenn sie keine illegalen Inhalte enthielten -- das sei Zensur. Die Berlinerin kündigte außerdem an, "die juristischen Wege beschreiten und Verfassungsklage einreichen" zu wollen.
Der Bundestag hatte den umstrittenen Gesetzesentwurf am 18. Juni verabschiedet. In der Folge trat der Abgeordnete Jörg Tauss, der dagegen gestimmt hatte, aus der SPD aus und bei der Piratenpartei ein, die für liberale Internetgesetze kämpft. Außerdem warb der CDU-Politiker Thomas Strobl nach der Abstimmung für eine Ausweitung der Sperren auf Seiten mit so genannten Killerspielen.
Das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" verpflichtet Internetprovider dazu, kinderpornografische Websites zu blockieren. Welche Seiten das sind, entscheidet das Bundeskriminalamt. Datenschützer, Missbrauchsopfer, Juristen und Internetaktivisten hatten diese Praxis im Vorfeld scharf kritisiert.
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Die Debatte über den Gesetzesentwurf war und bleibt schwierig, weil dieser zwei zunächst unabhängige Themenbereiche verquickt: Kampf gegen Kinderpornografie und Internetzensur. Beispielhaft für die Verwirrung ist ein Fehler der ‚Zeit' selbst: In ihrer Printausgabe schreibt die Zeitung, die beiden Frauen "streiten über das Verbot von Kinderpornografie". Natürlich ist Kinderpornografie in Deutschland schon lange verboten.