Die Europäische Union hat Rückendeckung aus der deutschen Hauptstadt erhalten. Nachdem mehrere deutsche Beschwerdeführer gegen den Vertrag von Lissabon geklagt hatten, war die politisch brisante Angelegenheit in höchster Instanz vor den Richtern in Karlsruhe gelandet. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekannten am ersten Tag der Anhörung eindeutig Farbe und stellten sich demonstrativ hinter das jüngste EU-Reformvorhaben.
Zwei Tage wird die Anhörung vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe dauern. Die Anklagepunkte lauten: Der vorliegende EU-Reformvertrag von Lissabon sei undemokratisch, verstoße gegen das deutsche Grundgesetz und stelle einen zu großen Eingriff in die staatliche Souveränität der Bundesrepublik dar. Unter den Beschwerdeführer finden sich namhafte Politiker aller politischen Couleurs, darunter der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, Klaus Buchner, Vorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei, sowie der Ex-Europaabgeordnete und Widerstandskämpfersohn Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU). Auch die Linksfraktion wird als Teilkläger angeführt.
Zum Auftakt der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht setzten Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier sowie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ein erstes Zeichen und bekräftigten vor den Karlsruher Richtern die Relevanz des EU-Reformvertrages. Der Vertrag von Lissabon verfestige die demokratischen Grundlagen der Europäischen Union nachdrücklich, betonte Steinmeier. Schäuble stärkte seinem Kabinettspartner sogleich den Rücken und verteidigte das Reformprojekt ebenfalls. „Der Vertrag beeinträchtigt die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht", stellte der Bundesinnenminister klar. Auch nach Inkrafttreten des Reformvertrags würden die EU-Mitgliedstaaten „Herren der Verträge" bleiben.
Peter Gauweilers Vertreter, der Jurist Dietrich Murswiek, sprach hingegen von einem tiefen Einschnitt in der Geschichte der europäischen Integration. Die EU verwandele sich zunehmend in eine staatsähnliche Konstruktion, die Gesetzgebungskompetenzen des Bundestages würden beschnitten, das Demokratiedefizit in der EU werde mit dem Vertrag von Lissabon nur noch größer. So gebe der Bundestag beispielsweise das Recht ab, über Bundeswehr-Einsätze zu entscheiden, klagten die Beschwerdeführer kollektiv. Weiterhin verfügt das europäische Parlament als Vertretungsorgan der europäischen Bürger und Bürgerinnen aus Sicht der Kläger auch mit dem neuen Vertrag über keine eigenen Gesetzesinitiativen und die Bevölkerung der Union sei nicht repräsentativ genug nach der Anzahl der Bürger vertreten.
Steinmeier stellte den Vorwürfen entgegen, der neue Vertrag sei eine notwendige und konkrete Antwort auf unabweisbare Zukunftsaufgaben. „Der Vorwurf der Entstaatlichung verkennt vollkommen den Vertrag von Lissabon", kritisierte der SPD-Politiker. Globale Herausforderungen wie die Bekämpfung des Terrorismus, die weltweite Wirtschaftskrise oder der Klimawandel könne keines der 27 EU-Mitgliedsländer in der heutigen Welt mehr allein bewältigen. Das Reformwerk dürfe daher keineswegs als Selbstzweck gesehen werden. Vielmehr gehe es um die notwendige Absicherung der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Europäischen Union. Schäuble schloss sich den apologetischen Überlegungen an und wies darauf hin, dass es der Bundesrepublik frei stehe, jederzeit wieder aus der EU auszutreten. Dies sei ein untrügliches Zeichen dafür, dass der Vertrag die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in keinem Fall beeinträchtige.
Die Verfassungsrichter müssen nun über die vorliegenden Beschwerden entscheiden. Ihr Beschluss gilt als richtungsweisend für die Zukunft der Europäischen Union. Ein Ja aus Karlsruhe für die Anklagesteller würde die Ratifizierungsphase des Reformvertrages, der nach Vereinbarungen auf europäischer Ebene Anfang 2010 in allen europäischen Mitgliedsländern in Kraft treten soll, erneut zum Stoppen bringen. Andreas Voßkuhle, der Vizepräsident des Gerichts, erklärte vorab, dass es bei der Verhandlung allein um die Vereinbarkeit des Vertrags mit dem Grundgesetz gehe. Die europäische Idee als solche steht nicht zur Verhandlung. Frühestens im Sommer diesen Jahres wird mit einem Urteil aus Karlsruhe gerechnet.
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Mit dem Vertrag von Lissabon soll die Europäische Union umfassend reformiert und die partiell überholten Institutionen und Regelungen aus der Vorzeit auf die inzwischen auf 27 Mitgliedern angewachsene Union angepasst werden. Das Reformwerk sieht unter anderem vor, in bestimmten Politikbereichen künftig öfter auf Mehrheitsentscheidungen zurückzugreifen und das Vetorecht eines Landes außen vor zu lassen. Zudem soll die Rolle des EU-Parlamentes durch mehr Mitsprache- und Abstimmungsrechte gestärkt werden. Der Vertrag von Lissabon ist nach dem Scheitern der sogenannten „Europäischen Verfassung" durch das französische Non und niederländische Nee vor drei Jahren von den europäischen Staats- und Regierungschefs am 13. Dezember 2007 zur neuen vertraglichen Grundlage des europäischen Reformprozesses erhoben worden. Irland hatte als erstes Land den Reformprozess durch ein negatives Volksreferendum am 12. Juni 2008 zum Stoppen gebracht. (sk)