Klaus Hänsch ist seit 1979 Mitglied des Europäischen Parlaments und war von 1994 bis 1997 dessen Präsident. Für EUROPOLITAN analysiert er Bedingungen und Auswirkungen eines möglichen EU-Beitritts der Türkei.
Jeder weiß, dass Europa Grenzen hat, aber keiner weiß wo. Das geographische Europa hat andere als das historische, das historische andere als das kulturelle, das kulturelle andere als das geographische. Und alle sind sie verschieden von denen des politischen Europa.
Ende 2004 werden die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten einstimmig darüber entscheiden, ob die Türkei die politischen Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt. Halten sie das für gegeben, wollen sie die Verhandlungen „ohne Verzug“ beginnen lassen. Eine formelle Beteiligung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente sehen in dieser Phase weder die EU-Verträge noch die nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten vor.
Die Entscheidung hat eine längere Vorgeschichte. Dabei geht es kaum noch um die Einlösung der 1964 im Assoziierungsvertrag zwischen EWG und Türkei gegebenen Beitrittsperspektive. Die jüngere Vergangenheit ist eindeutiger und verpflichtender. Im Dezember 1999 und im Dezember 2002 haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen, dass die Türkei ein Beitrittskandidat und damit ein europäischer Staat ist.
Damit haben die EU-Staats- und Regierungschefs die Türkei unter Zugzwang gesetzt: Nach 16 Jahren der Untätigkeit, der Reformresistenz und des politischen Scheiterns hat die Türkei unter der Regierung Erdogan erstmals ernsthafte, substantielle und nachprüfbare Reformschritte mit dem Ziel unternommen, die politischen Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu erfüllen: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit stabilen Institutionen; Beachtung der Menschenrechte und Garantien für Minderheiten; marktwirtschaftliche Strukturen, die mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standhalten können; die Fähigkeit zur Übernahme des „acquis communautaire“; und die Bereitschaft und Fähigkeit, sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen.
Nach Vertrags- und Beschlusslage muss über den Beitritt verhandelt werden, nicht über eine privilegierte Partnerschaft. Sie geht auch nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“ und „wann“ des Beitritts. Dass die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden, ist zwar nicht garantiert. Sie können scheitern. Aber sie müssen mit dem Ziel geführt werden, den Beitritt zu ermöglichen. Das ist die eine Seite.
Auf der anderen Seite muss die Türkei sich darüber im Klaren sein, dass sie nicht einem „Club“ beitritt, wie es ihre Politiker bis hinauf zum Regierungschef gerne formulieren. Sie tritt einer Rechtssetzungsgemeinschaft bei, deren Gesetze in jedem Mitgliedstaat gelten und, noch wichtiger, von ihm auch dann durchgesetzt werden müssen, wenn seine Vertreter im Ministerrat oder seine Abgeordneten im Europäischen Parlament ihnen nicht zugestimmt haben. Mitgliedschaft heißt Abgabe von Souveränitätsrechten an die EU. Mitgliedschaft heißt auch, in Kritik von außen nicht ständig eine Einmischung in innere Angelegenheiten und als Anschlag auf die nationale Würde zu sehen.
Die Wirtschaftsleistung der Türkei macht heute nur 2 Prozent der EU-25 aus. Mit einem fünfprozentigen Wirtschaftswachstum jährlich wird sie 2015 bei 3 Prozent angekommen sein. Das Pro-Kopf-Einkommen in der Türkei liegt bei 27 Prozent des EU-25 Durchschnitts. Damit rangiert sie noch hinter Rumänien. Nach dem heutigem Stand der Regeln würde die Türkei von 2015 an ein Anrecht auf etwa 15 Milliarden Euro EU-Subventionen jährlich haben.
Insgesamt sind die mit der EU-Mitgliedschaft der Türkei verbundenen ökonomischen, finanziellen und migrationspolitischen Probleme gewichtig. Aber sie sind beherrschbar – jedenfalls nicht weniger als die mit der Osterweiterung verbundenen.
Stehen der Islam, die Religion, die Kultur, die Geschichte der Türkei einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union entgegen? Wahr ist: Die Türkei hat ein islamisches Erbe und der Rest Europas ein christliches. Und das eine wie das andere wirkt fort. Und während ein großer Teil der türkischen Eliten längst im Westen angekommen ist, verharrt ein großer Teil des Volkes noch im Orient. Was aber den Beitritt der Türkei wirklich von allen bisherigen EU-Erweiterungen unterscheidet, führt in ganz andere Dimensionen.
Jeder der heutigen EU-Mitgliedstaaten ist den Weg zu Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat selbst gegangen. Ohne Anstoß von außen. Für die Türkei gilt das nicht im gleichem Maße. Die Aufnahme Spaniens, Portugals und Griechenlands sowie der mittel- und osteuropäischen Staaten in die EU war mit dem strategischen Ziel verbunden, die neuen demokratischen, rechtsstaatlichen und zivilgesellschaftlichen Strukturen zu festigen. Die Aufnahme der Türkei in die EU verstehen und benutzen maßgebliche türkische Kräfte als Instrument zur Herstellung demokratischer rechtsstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen. Das ist eine gefährlich schwache Grundlage.
Machen wir uns nichts vor: Es geht beim Beitritt der Türkei nicht um die Koexistenz von verschiedenen Religionen oder Lebensstilen in Europa, sondern um die Integration der türkischen in die europäische Gesellschaft. Dass die laizistische Türkei - als integriertes Mitglied der Europäischen Union noch stärker "verwestlicht" als heute - der arabisch-islamischen Welt als Vorbild dienen wird, ist mehr als zweifelhaft. Eher wird das Gegenteil eintreten. Als EU-Mitglied ist sie Partei, nicht Mittler.
Die Aufnahme der Türkei in die EU macht die latente Frage nach der Identität der Europäischen Union virulent. Jede der bisherigen Erweiterungen hat die Union verändert. Das wird beim Beitritt der Türkei nicht anders sein. Die Türkei könnte europäische Identität durchaus modernisieren und bereichern. Aber Identität, Einheit und Handlungsfähigkeit bedeuten auch Abgrenzung.
Am Ende ist die Frage eben nicht, ob die Türkei „zu Europa“ gehört. Zu entscheiden ist, wie groß die Europäische Union werden kann, ohne sich aufzulösen.