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30.06.2009EU-VERTIEFUNG VOLLER HÜRDEN

Karlsruhe sagt 'Ja' zu Lissabon - und stoppt den Ratifizierungsprozess

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Vertrag von Lissabon prinzipiell seinen Segen gegeben. Der Vertrag darf allerdings nicht sofort ratifiziert werden. Das deutsche Begleitgesetz sei verfassungswidrig, da es dem Bundestag und dem Bunderat keine ausreichenden Beteiligungsrechte zubillige. Die Bundesregierung möchte das beanstandete Gesetz nun schnellstmöglich ändern.

"Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon", erklärte Andreas Voßkuhle, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, am heutigen Dienstag in Karlsruhe. Das Grundgesetz verlange aber "auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung." Der EU-Reformvertrag darf damit prinzipiell ratifiziert werden. Zuvor muss allerdings ein deutsches Gesetz verändert werden, damit Bundestag und Bundesrat künftig ausreichend an den politischen Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene beteiligt werden.

Die Karlsruher Richter gaben den Verfassungsbeschwerden gegen die Ratifizierung des Vertragswerkes somit teilweise statt. Geklagt hatten unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Vorsitzende der Linkspartei, Oskar Lafontaine. Die Koalition in Berlin hat nun angekündigt, das Begleitgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode zu verändern um somit den Weg zur Ratifizierung des Vertrages frei zu machen. Bundespräsident Horst Köhler hatte die Unterschrift unter die Reform bislang mit Hinweis auf das Verfahren in Karlsruhe verweigert.

Konkret fordern die Mitglieder des Verfassungsgerichts in ihrem einstimmig gefällten Urteil, dass die beiden Kammern des deutschen Parlaments bei möglichen Veränderungen des Lissaboner Vertrages ihre Zustimmung geben müssen. Außerdem muss die Bundesregierung künftig ein parlamentarisches Verfahren in Deutschland einleiten, wenn die EU ihre Zuständigkeit für den Erlass von Strafsachen erweitern will. Richter Udo di Fabio, im Verfahren als Berichterstatter tätig, betonte: "Die Mitgliedstaaten bleiben die Herren der Verträge." Die EU dürfe sich ihre Kompetenzen daher nicht selbst geben, sondern müsse sie im Falle Deutschlands vom Parlament übertragen bekommen.

Das Bundesverfassungsgericht hob in seiner Entscheidung außerdem hervor, dass es auch zukünftig das Recht haben werde, EU-Richtlinien daraufhin zu überprüfen, ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar und von den übertragenen Hohheitsrechten abgedeckt sind. Die Richter haben außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der EU auch nach Lissabon nicht um einen eigenen Staat handele. Der Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, erklärte Voßkuhle. Die Bundesregierung möchte das Begleitgesetz nun in zwei Sondersitzungen in der Sommerpause des Bundestages ändern. Die erste Lesung soll am 28. August stattfinden, die Schlussabstimmung am 8. September.

Die Reaktionen auf das Urteil aus Karlsruhe sind in Berlin positiv ausgefallen. "Der Vertrag hat eine weitere Hürde genommen", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Ähnlich äußerte sich SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier. Der Außenminister hob hervor, dass der Vertrag von Lissabon in vollem Umfang mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch die Opposition wertete den Richterspruch positiv.

Von einem "Erfolg für die parlamentarische Demokratie" sprach etwa Renate Künast, Fraktionschefin der Grünen. FDP-Außenpolitiker Werner Hoyer plädierte dafür, die von Karlsruhe verlangten Gesetzesänderungen fraktionsübergreifend zu erarbeiten. Vom Verfassungsgericht bestätigt fühlen sich auch die Linken. Ihnen sei es zu verdanken, dass die "Selbstentmachtung der Legislative" in Europafragen gestoppt worden sei. Die Linke hatte der EU-Reform als einzige Partei im Bundestag nicht zugestimmt. Dass das Gericht den Vertrag nun für verfassungsgemäß hält ist nun aber anscheinend Nebensache. Immerhin hätten die Richter allen anderen Parteien eine "demokratische Lehrstunde" erteilt.

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Der Reformvertrag soll nach Möglichkeit zu Beginn des Jahres 2010 in Kraft treten. Zuvor müssen die Iren allerdings in einem zweiten Referendum zustimmen, nachdem sie im vergangenen Jahr gegen Lissabon gestimmt hatten. Außerdem fehlen noch die Unterschriften der Präsidenten Polens und Tschechiens. Der Vertrag sieht unter anderem die Abschaffung der dreifachen Mehrheit im Rat, eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen sowie eine stärkere Rolle des Europäischen Parlaments vor.

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