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Mordfall Meredith Kercher: Überwachungsvideo entlastet Amanda Knox

22.10.2008DIE VERTEIDIGUNG SPRICHT

'Amanda Knox kann Meredith Kercher nicht getötet haben'

Am gestrigen Dienstag hat die Verteidigung der US-amerikanischen Studentin Amanda Knox erstmals ausführlich Stellung gegen den Vorwurf bezogen, sie habe ihrer englischen Mitbewohnerin Meredith Kercher die Kehle durchgeschnitten. Aus der Rekonstruktion der Verteidigung geht hervor, dass nur ein robuster, kräftiger Einzeltäter die Tat begangen haben kann, und die These der Staatsanwaltschaft vom Gruppenmord unter Beteiligung der Amerikanerin nicht stimmen kann.

Vor dem Untersuchungsrichter Paolo Micheli hat die Verteidigung von Amanda Knox am gestrigen Dienstag die These vertreten, dass es Einzeltäter gewesen sein muss, der die junge Britin im November des vergangenen Jahres ermordete. Den Anwälten Luciano Ghirga und Carlo Della Vedova zufolge hat der Mörder erst das Opfer unter sich zur Bewegungsunfähigkeit gezwungen, ihr dann die Beine festgedrückt, um ihr anschließend die Luftröhre zuzudrücken und sie mit einem Messerstich zu töten. "Aber es ist nicht unsere Aufgabe zu sagen, wer der Schuldige ist", betonte Ghirga.

Amanda Knox
13 Bilder

Auch haben die Anwälte betont, dass die Tatwaffe nicht das von der Staatsanwaltschaft angeführte Messer sein kann, dass offenbar DNS-Spuren von Kercher auf der Klinge und von Knox auf dem Griff aufweist. Darüber hinaus sei die amerikanische Verdächtige "schwer getroffen" von den Vorwürfen, die der Staatsanwalt Giuliano Mignini gegen sie erhoben habe, und vom Bild, dass von ihr gemalt worden sei. Nichtdestotrotz bringe sie "höchste Konzentration und Aufmerksamkeit" mit, um zu verstehen, was um sie herum passiert.

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Richter, Ankläger und Verteidiger machten sich darüber hinaus über ein Video des US-amerikanischen Fernsehsenders NBC lustig, dass den italienischen Ermittlern ein unprofessionelles Vorgehen vorgeworfen hatte. Auf dem Video war zu sehen gewesen, wie Einsatzkräfte der Polizei eine Tür eintreten, Spuren verwischen, und kein Haarnetz bei der Sicherung von Fingerabdrücken trugen. Die Ermittler behaupten jedoch, dass das Video nicht in der Tatwohnung erfolgte, sondern in der darunter liegenden, die nur der Vollständigkeit halber ebenfalls durchsucht worden sei. (mso)

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