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Nach Malatya und Hrant Dink: Wird Erdogan Präsident der Türkei?

09.04.2008 TAUZIEHEN UM DIE AKP BESTIMMT ZUKUNFT DER TÜRKEI

Die Kemalisten ziehen ihren letzten Trumpf

Das Verbotsverfahren gegen die türkische Regierungspartei AKP von Premierminister Recep Tazzip Erdogan ist in vollem Gange, seit Anfang dieser Woche befasst sich das Verfassungsgericht mit einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft. Und wieder fragt sich Europa: Was ist das für ein Land, diese Türkei?

Da ist zum einen das Verfassungsgericht. Die elf Richter nahmen den Antrag einstimmig an. Die Beamten werden vom türkischen Staatspräsident aus einer Reihe von Kandidaten ausgewählt. Acht der derzeitigen Richter kamen während der Amtszeit von Ahmet Sezer in den Jahren 2000 bis 2007 an das oberste Gericht. Ihre Haltung gegen die AKP überrascht nicht. Die Judikative ist traditionell ein Verfechter einer säkularen Türkei. Der streng kemalistische Sezer, selbst ehemaliger Vorsitzender des Verfassungsgerichts, verfing sich unter anderem wegen der Kopftuchfrage in Streitigkeiten mit der AKP.

Alteingesessene Mächte fordern ihren Tribut

Wie tief das Misstrauen gegen die AKP unter den Juristen ist, bestätigt der ehemalige Oberste Staatsanwalt Vural Savas in einem Interview mit der WELT: „Die AKP will die Herrschaft des Islam in der Türkei durchsetzen. Die Partei duldet immer mehr illegale oder halblegale Korankurse für Vorschulkinder, wo die Kinder im Grunde einer Gehirnwäsche unterzogen werden. So soll eine neue, fromme Generation herangezogen werden, die die Türkei in ein Zeitalter der Finsternis führen wird."

Es war Savas, der die Schließung der weit radikaleren AKP-Vorgängerbewegungen Wohlfahrtspartei und Tugendpartei in den Jahren 1998 und 2001 in die Wege leitete. Das Verfassungsgericht verbot beide Gruppierungen auf Grundlage des Verfassungsartikels 69 mit der Begründung, die Parteien würden den Prinzipien der demokratischen und laizistischen Republik entgegenarbeiten.

Die AKP als subversive Vereinigung?

Mit genau dieser Argumentation soll nun der AKP der Garaus gemacht werden. Oberstaatsanwalt Abdurrahman Yalcinkaya wirft der Regierungspartei in der Anklageschrift vor, zu „einem Zentrum von Aktivitäten gegen den säkularen Staat" geworden zu sein. Im Verbotsverfahren ist das der entscheidende Punkt. Eine Partei kann dem Grundgesetz nach nur geschlossen werden, wenn „diese Art von Betätigung zu einem Brennpunkt der Aktivitäten wird".

Und hier wird es richtig spannend. Ist die AKP wirklich so islamitisch, dass sie verboten werden muss? Ist Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan, dem ein fünfjähriges Betätigungsverbot droht, am Ende ein Wolf im Schafspelz? Sind seine früheren Reden ernst zu nehmen, die Demokratie sei eine „Straßenbahn", aus der man wieder aussteigen könne, wenn man am Ziel angekommen sei?

Außerparlamentarische Vergangenheit, institutionelle Gegenwart

Die AKP, das Kürzel steht für 'Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung', sieht sich selbst als konservativ und im Zentrum des politischen Spektrums stehend. Nach ihrer Gründung 2001 erwarteten ihre Gegner eine stark islamisch geprägte Politik. Die Befürchtung war vor allem der Vergangenheit ihres Gründers und jetzigen Vorsitzenden Recep Erdogan geschuldet, der Mitglied in der radikalen Milli-Görüs-Bewegung seines politischen Ziehvaters Necmettin Erbakan war.

Als die AKP 2002 gleich als stärkste Fraktion ins türkische Parlament einzog, war von islamistischen Tendenzen jedoch nichts zu spüren. Im Hinblick auf einen möglichen EU-Beitritt des Landes reformierte die Regierung gar zahlreiche Gesetze: Erdogan schaffte die Todesstrafe ab, erlaubte die kurdische Sprache, und fuhr den Einfluss des einst vom Militär dominierten Nationalen Sicherheitsrats zurück, der früheren Machtzentrale der Türkei.

EU-Reformen bringen die Generäle um ihren Einfluss

Der prowestliche Kurs der AKP in den letzten Jahren ist die eine Seite. Die andere ist, dass immer noch zahlreiche notwendige Reformen ausstehen, beispielsweise die Abschaffung des unsäglichen Gesetzes über die „Verunglimpfung des Türkentums", oder die Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Gerade diese beiden für Europa so wichtigen Punkte dürften für die türkische Opposition im Kampf gegen die allein regierende AKP allerdings kaum von Bedeutung sein. Ihre Gegner führen als Beweis für ihre angeblich islamistische Politik das kürzlich aufgehobene Kopftuchverbot für Studentinnen auf. Dass junge Frauen öffentlich und in staatlichen Institutionen ihr Kopftuch tragen dürfen, lässt sich aber genauso gut als Zeichen der Religionsfreiheit interpretieren, die nun mal aber gerade kein Merkmal eines islamistisch geprägten Staates ist.

Juristisches Tauziehen als machtpolitischer Showdown

In Wahrheit geht es einfach darum, wer in der Türkei die Macht in den Händen hält. Die lange Zeit einflussreichen Militärs sehen ihren Einfluss durch Verfassungsreformen schwinden. Die Einflussnahme Brüssels ist ihnen jetzt schon viel zu groß. Auch bei den Wählern kommen die Kemalisten nicht mehr an. Die populäre AKP mit ihrem charismatischen Vorsitzenden ist der gesamten Opposition mehr als ein Dorn im Auge - am liebsten hätte sie Erdogan eher gestern statt heute los.

Auf gewöhnlichem Weg ist das aber kaum mehr möglich, zu groß ist der Rückhalt der Regierungspartei in der türkischen Bevölkerung. Immerhin 46,6 Prozent fuhr die AKP bei den vorgezogenen Parlamentswahlen im vergangenen Juli ein. Der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Cem Özdemir, hat daher in einem Gespräch mit der ZEIT für das Ansinnnen der Kemalisten nur Spott übrig: „Vielleicht wollen die Verfechter des AKP-Verbots auch gleich die Bevölkerung verbieten - und sich eine neue wählen."

Das nationalistische Lager leckt seine Wunden

Die breite Verankerung in der Wählerschaft scheint auch das Hauptargument zu sein, das die Türkei vor einem möglichen Militärputsch bewahrt. Also sucht sich die Opposition einen anderen Weg, der zudem den Vorteil hat, weniger Staub aufzuwirbeln. Der Gang vor das Verfassungsgericht ist politisch sauberer und zudem gewaltfrei. Er ist, auch wenn er der EU nicht gefallen mag, zumindest formal demokratisch, und nicht zu beanstanden. Schließlich ist diese Möglichkeit so in der Verfassung vorgesehen.

Der Machtkampf der beiden Lager scheint mit dem Verbotsantrag einen neuen Höhepunkt gefunden zu haben. Möglicherweise ist das Verfahren eine Retourkutsche der Juristen für die Verhaftung der so genannten Ergenekon-Gruppe. Die Polizei verhaftete kürzlich Mitglieder der nationalistischen Vereinigung mit der Begründung, die Männer planten einen bewaffneten Staatsstreich. Die AKP bekommt mit dem Verbotsantrag nun die Rechnung für ihr Verhalten serviert.

Vorsicht ist angesagt

Die Mehrzahl der Beobachter geht allerdings nicht davon aus, dass das Verbotsverfahren Erfolg haben wird. Selbst wenn die AKP tatsächlich verboten werden sollte, wird sich an den bestehenden Strukturen und dem derzeitigen Machtkampf nichts ändern. Die Türkei ist Parteiverbote gewohnt. Im schlimmsten Fall muss Erdogan abtreten, und die AKP wird aufgelöst. Dann betreten aber andere Politiker mit ähnlichen Vorstellungen und einem anderen Parteinamen die politische Bühne.

Das Problem der Generäle ist nicht Erdogans Partei - es sind seine Wähler. Trotzdem muss der türkische Premier in seinen Aktionen gegen die Kemalisten sehr vorsichtig agieren, will er selbst an der Macht bleiben. Seine Gegner lauern auf nur den kleinsten Fehler, um seinem Experiment des demokratisch geprägten, gemäßigten Islamismus ein Ende zu bereiten.

Neuen Kommentar schreiben Leser-Kommentar (1)
Gurbetci (08.04.2008 11:04)

Wir wollen demokratie!

Wir wollen demokratie, es gibt leider (immer noch) in der Türkei einige Parteien, die durch die Wahlen nicht an die Macht kommen können.Deswegen gibts leider wieder politische Krise.