Die britische Haute Volée kann beruhigt sein: Beim Pferderennen Royal Ascot gibt es ab sofort keine peinlichen Überraschungen mehr hinsichtlich der feilgebotenen Damengarderobe. Eine eigens einberufene Modepolizei achtet noch dazu darauf, dass sich die Gäste an die Kleidungsvorschriften halten. So steht im neuen Ascot-Kodex unter anderem, dass die Damen der feinen Gesellschaft zum Tragen einer Unterhose absolut verpflichtet sind. Wer gegen die Regeln verstößt, wird freundlich herausgebeten.
Die britische High Society trifft sich in diesen Tagen wie jedes Jahr zum wichtigsten gesellschaftlichen und sportlichen Ereignis des Jahres: das Pferderennen Royal Ascort. Das Preisgeld beim fünftägigen Rennen beträgt in diesem Jahr umgerechnet fünf Millionen Euro. Für die 300.000 geladenen Gäste gilt dieses Jahr allerdings eine neue Kleidungsordnung. Insbesondere hinsichtlich der Einladung in die königliche Loge haben die Veranstalter darauf hingewiesen, dass 'formal dress' Pflicht sei.
"Es gibt eine immer größere Unkenntnis darüber, was formale Tageskleidung bedeutet", bedauert Nick Smith, PR-Chef der Rennbahn, das allgemeine Banausentum. "Wir müssen es den Menschen also ausbuchstabieren, und die Vorschriften verschärfen", erklärt er weiter. Der neue Ascot-Kodex warnt zum Beispiel die Damen vor den Gefahren falscher Schuhe, oder vor den Tücken von Klunker-Schmuck. Auch ist schlampig aufgetragener Selbstbräuner ein absolutes Tabu, monieren die Veranstalter.
Einen eigenen Punkt haben sich die Veranstalter für jene Damen ausgedacht, die bei großen Veranstaltungen auf ihre Unterwäsche lieber verzichten. "Tragen Sie auf jeden Fall eine Unterhose, allerdings - liebe Damen - nicht so, dass man sie sieht", heißt es unmissverständlich im neuen Kodex. Auch nackte Beine und bauchfreie Oberteile sind nicht erwünscht. Für Hosenanzüge gilt die Regel genauso streng. Wenn Jackett und Hose nicht zusammen passen, greift die Modepolizei ebenfalls ohne Pardon ein.
Wer noch dazu in der Nähe der Queen sitzt, muss sich ein schulterfreies Oberteil verkneifen. Ebenso sind Kleider mit Spaghetti-Trägern untersagt. Die Kleidungsordnung sieht auch eine Mindestbreite für Kleiderträger vor. Sie beträgt mindestens 2,5 Zentimeter. Die Kürze von Damenröcken ist ebenso beschränkt. Sie darf nicht geringer als fünf Zentimeter über dem Knie ausfallen.