Fast 27 Jahre nach der Entführung und dem darauffolgenden Tod eines zehnjährigen Mädchens aus Oberbayern ist eines der spektakulärsten Verbrechen der deutschen Kriminalgeschichte endlich aufgeklärt. Laut einem der Bericht der 'Augsburger Allgemeinen' hat die Polizei einen 58-jährigen Mann unter dringendem Tatverdacht festgenommen.
Die Beamten verhafteten den Mann aus dem schleswig-holsteinischen Kappeln nahe der dänischen Grenze und führten den Tatverdächtigen sofort dem Haftrichter vor. Der 58-Jährige wohnte zum Tatzeitpunkt in einem Nachbarort der Familie des entführten Mädchens. Der jetzt Festgenommene habe bereits kurz nach der Tat im September 1981 zum Kreis der Verdächtigen gehört, weil er mit mehreren hunderttausend Mark verschuldet war. Allerdings lagen damals keine ausreichenden Beweise für seine Schuld vor.
Die damals zehnjährige Ursula Herrmann war am Abend des 15. September 1981 auf dem Heimweg von der Turnstunde entführt worden, als sie mit dem Fahrrad von Schondorf nach Eching am Ammersee fuhr. Anschließend verlangten der oder die Entführer von den Eltern zwei Millionen Mark Lösegeld, doch der Kontakt riss ab. Das Mädchen erstickte dann qualvoll in einer Holzkiste, weil ein von den Tätern angebrachtes Lüftungsrohr nicht richtig funktionierte.
Weil der Mann die Kiste nicht alleine habe tragen können, gehen die Ermittler von mindestens einem Mittäter aus. Zwei weitere Personen werden beschuldigt, den festgenommen Mann damals mit einem Alibi gedeckt zu haben.
Die im Anschluss an den Fall gegründete Ermittlungsgruppe 'Ursula Herrmann' glaubte mehrmals, die entscheidende Spur endlich gefunden zu haben. Doch der Täter konnte sich fast 27 Jahre lang auf freiem Fuß bewegen. Seit die Kriminaltechnik DNA-Spuren nutzen kann, untersuchten die Beamten die Kiste und die Kleidung des Mädchens immer wieder nach neuen Hinweisen.
Allerdings sei der Mann nun aufgrund eines Tonbands festgenommen worden, DNA-Beweise gibt es bislang nicht. Ähnliche Spuren wie auf dem beschlagnahmten Band finden sich auch auf den mitgeschnittenen Telefonanrufen bei der Opferfamilie. Vier Jahre hätten die Kriminologen noch Zeit gehabt den Fall aufzuklären, 2011 wäre die Tat verjährt, weil es sich strafrechtlich um einen erpresserischen Menschenraub handelt.