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Prozess gegen Marco W. vertagt: 17-Jähriger bleibt in Haft

20.12.2007 FALL MARCO W.

Die türkische Justiz hat ihr Gesicht gewahrt - so what?

Acht Monate hat der Alptraum gedauert, nun ist er vorbei: Der 17-jährige Schüler Marco W. aus Uelzen darf Weihnachten zu Hause feiern. Einem entsprechenden Antrag der Verteidigung gab der zuständige Richter am letzten Freitagnachmittag in Antalya statt. Das Gesicht der türkischen Behörden ist gewahrt - doch ein Ruhmesblatt sieht ganz, ganz anders aus.

Von Verschiebung zu Verschiebung schleppte sich das Verfahren, unzählige Male zerstoben die Hoffnungen des in türkischer U-Haft einsitzenden Marco W. angesichts einer nicht endend wollenden Schleife an Vertagungen. Letztlich hat nun das Gericht in Antalya einem Antrag der Verteidigung zugestimmt, der die Unverhältnismäßigkeit der viel zu lange andauernden Untersuchungshaft festschreibt.

Ganze acht Monate hat es gedauert, bis eine verwertbare Aussage des 13-jährigen mutmaßlichen Opfers Charlotte aus England eintraf. Während dieser Zeit lastete der Verdacht eines Kapitalverbrechens auf den Schultern des immer verzweifelter dreinblickenden Marco. Doch der von deutscher Seite resultierende Mediendruck wirkte kontraproduktiv: Zusehends versteifte sich die türkische Justiz auf eine strenge Einhaltung aller formaljuristischen Schritte, um vor den Augen der Weltöffentlichkeit als unabhängig und politisch unbeeinflussbar dazustehen. Koste es, was es wolle: Das Gesicht musste gewahrt bleiben.

Nichts galt da die frühe Aussage eines Spitalarztes, der im Anschluss an die Tatnacht einen stattgefundenen Geschlechtsverkehr ausschloss. Nichts galt da auch die Tatsache, dass Marco W. zum vermeintlichen Tatzeitpunkt minderjährig war, und daher nach internationalem Rechtsverständnis eine besondere Schonung hätte widerfahren müssen.

Und natürlich konnte es nichts gelten, dass aus Deutschland eine wahre Welle der Empörung heraufbrandete, die schließlich auch die Bundesregierung und die Europäische Kommission zum Handeln zwang. Scheinbar unbeeindruckt hielt das Gericht eisern am eigenen Standpunkt fest: Das Verfahren darf von keinen äußeren Faktoren beeinflusst werden. Je schwächer sich jedoch die Anklage durch die nach außen gesickerten Details darstellte, umso unhaltbarer wurde diese Position. Der Gipfel des Absurden kam zustande, als der zuständige Richter selbst dem Druck nicht mehr standzuhalten schien: Zermürbt reichte er seinen Rücktritt ein, den die Justizbehörden in Ankara jedoch prompt zurückwiesen.

Nun, dass eine schriftliche Fassung von Charlottes Aussage vorliegt, ist also die seit Monaten herbei gehoffte Haftentlassung veranlasst worden. Von besonders belastendem Wert kann das Material da nicht gewesen sein, das Timing spricht eher für eine zu erwartende komplette Rehabilitierung des Uelzeners.

Das Gesicht der türkischen Justiz blieb also rein formell gewahrt. Sollte jedoch nach dem 1. April, wenn das Verfahren wieder aufgenommen wird, der Freispruch folgen, wird niemand Marco W. die psychischen Schäden und Seelenqualen erstatten können. Schon allein deshalb ist wahrscheinlich, dass er zu einem Strafmaß verurteilt wird, das der Dauer seiner bisherigen Haft in etwa entspricht. Damit wäre die Türkei auch vor einem europäischen Menschenrechtstribunal erstmal aus dem Schneider. Ob Marco W. jedoch Recht widerfuhr, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Neuen Kommentar schreiben Leser-Kommentar (1)
C.Dieker (19.12.2007 12:20)

Danke, Herr Sondermann !

In den Wirren der sehr agitatorischen Artikel der letzten Tage, z.T. ein Resultat des verlorenen Kampfes um Exclusivrechte an dem 17jährigen und geführt mit aller Härte des journalistisch-möglichen Nachtretens, macht sich ihr Kommentar wohltuend sachlich bemerkbar und zeigt, was in den letzten Tagen verloren ging: der Blick auf die Fakten. Danke !



Frohe Weihnachten.