Seit mittlerweile beinahe einem halben Jahr sitzt Marco W. in der Türkei wegen dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an einer 13-jährigen Engländerin in Haft. Vor allem zu Beginn der Ermittlungen setzten sich deutsche Behörden und...
Seit mittlerweile beinahe einem halben Jahr sitzt Marco W. in der Türkei wegen dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an einer 13-jährigen Engländerin in Haft. Vor allem zu Beginn der Ermittlungen setzten sich deutsche Behörden und Zeitungen vehement für die sofortige Freilassung des erst 17-Jährigen ein. Doch die Arroganz, mit der die türkische Justiz in der deutschen Öffentlichkeit als archaisch dargestellt wurde, kränkte die türkische Seele empfindlich.
Von CHRISTIAN AICHNER
Türkische Justiz ermittelt nach deutschen Maßstäben: penibel und gründlich
Die Folgen muss nun Marco W. alleine tragen. Denn die türkische Justiz versucht durch äußerste Penibilität in dem Verfahren ihre Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit unter Beweis zu stellen. Damit verlängert sich die Leidenszeit des mittlerweile stark abgemagerten Jungen im Gefängnis um ein Vielfaches. Gleichzeitig zieht sich sowohl die deutsche Öffentlichkeit als auch Politiker wie Außenminister Frank Walter Steinmeier ungesehen aus der Verantwortung.
Nachdem im vergangenen April die Verhaftung von Marco W. bekannt wurde überschlugen sich die Meldungen, denn schließlich versprach das Schicksal des erst 17-Jährigen eine besonders hohe Auflage für die berichtenden Zeitungen: Ein Deutscher und dazu noch minderjährig sitzt zu Unrecht in der Türkei in Haft, titelten die verschiedensten Medien. Von unmenschlichen Haftbedingungen in Antalya war die Rede, bis schließlich sogar die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in Zweifel gezogen wurde.
Auch in Deutschland wird gegen Marco W. ermittelt
Erst Wochen nach der ersten Aufregung begannen die zu Beginn zumeist nach Lesern lechzenden Journalisten ihren Berufsethos ernst zu nehmen und ordentlich zu recherchieren. In der Folge ließen die voreiligen Freisprüche für Marco W. in den deutschen Medien nach. Denn das in dem vorliegenden Fall angewandte Gesetz gibt es auch in Deutschland: Gemäß § 176 des deutschen Strafgesetzbuches wird der Missbrauch von Minderjährigen mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft.
Dieser Paragraph findet auch im türkischen Strafrecht Anwendung. Demzufolge ist der Missbrauch von Minderjährigen zudem ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Behörden sowohl in der Türkei als auch in Deutschland jeder Anzeige nachgehen und ein Ermittlungsverfahren einleiten müssen. In der Türkei geschah dies sofort nach Bekanntwerden des Falls, in Deutschland eröffnete die zuständige Staatsanwaltschaft Lüneburg erst nach Monaten offiziell ein Ermittlungsverfahren.
Türkei nimmt Rechtsstaatlichkeit sehr ernst
Auch die sofortige Inhaftierung von Marco W. ist nach dem Gesetz logisch. Schließlich herrscht bei einem Schüler, der lediglich auf Klassenfahrt in der Türkei weilt und demnach keine persönlichen Bindungen in dem Land hat, eine erhebliche Fluchtgefahr, zumal nach einer Flucht eine Auslieferung an die Türkei unmöglich gewesen wäre. Denn nach Artikel 16 Absatz 2 unseres Grundgesetzes ist die Auslieferung eines Deutschen grundsätzlich nicht zulässig.
So stellt sich am Ende die Frage, wie die türkische Justiz anders hätte handeln können, als sie es tat. Will die Türkei in die EU, müssen die dortigen Behörden die geltenden Gesetze streng einhalten, und können kein Auge zu drücken. Denn nur unter der Bedingung, dass die Türkei nicht in die EU will, könnte die Regierung auf Anfragen wie die von Frank Walter Steinmeier nach einer schnellen Freilassung eines Tatverdächtigen eingehen. Doch dann würde sich nicht nur die Türkei, sondern auch die Europäische Union als Rechtsbrecher outen.
Ein Urteilsspruch lässt weiter auf sich warten: Charlotte sagt nicht aus
So kann man am Ende nur hoffen, dass die ständigen Anfeindungen des Westens gegen eine angeblich hinterwäldlerische türkische Justiz an den Richtern in Antalya abperlen und Marco W. einen ordentlichen und fairen Prozess bekommt. Nach einem möglichen Schuldspruch könnte Marco W. schließlich seine Strafe auch in Deutschland absitzen. Dann müsste der 17-Jährige nicht mehr eine Zelle, eine Dusche und ein Klo mit 30 Mithäftlingen teilen, würde stattdessen aber mit verurteilten Kinderschändern im gleichen Gefängnistrakt einsitzen.
Am 26. Oktober ist der nächste Verhandlungstag. Die Verteidiger des Jungen aus Uelzen hoffen an diesem Tag auf eine vorläufige Freilassung unter Auflagen, auch wenn noch kein Urteil in dem verworrenen Fall erwartet werden kann. Denn bislang liegt immer noch keine schriftliche Aussage des angeblichen Vergewaltigungsopfers vor.
Stattdessen melden sich weiterhin nur die fürsorglichen Eltern von Charlotte zu Wort, und fordern eine hohe Strafe für Marco. Doch zu der Frage, warum ihre erst 13-jährige Tochter in der fraglichen Nacht bis in die Morgenstunden zunächst eine Disco besuchen und später auch noch männlichen Besuch auf ihrem Zimmer empfangen durfte, nehmen die Eltern natürlich keine Stellung. In diesem Fall müssten sie sich schließlich selbst belasten: Denn auch nach englischem Recht haben Erziehungsberechtigte eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kinder.