Das türkische Parlament hat in der vergangenen Nacht zum Mittwoch einer Neuregelung des umstrittenen Strafgesetzbuch-Paragraphen über die ´Verunglimpfung des Türkentums´ zugestimmt. Damit geht Ankara im Zusammenhang mit dem angestrebten Türkei-Beitritt auf wiederholte Forderungen der Europäischen Union ein.
Die Mehrheit der Abgeordneten in Ankara votierte für die Gesetzesvorlage der Regierung, die Haftstrafen für "Beleidigungen der türkischen Nation" von drei auf zwei Jahre herabsetzen will. Das neue Gesetz wird im Anschluss an die anstehende Unterzeichnung durch Staatschef Abdullah Gül in Kraft treten. Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches verzichtet fortan auf die vage Bezeichnung "Beleidigungen des Türkentums" zugunsten der konkreteren Bezeichnung "türkische Nation". Zur Einleitung eines Verfahrens wird zudem künftig die Genehmigung des Justizministers nötig sein.
Die EU hatte den besagten Paragraphen bislang als Instrument zur Beschneidung der Meinungsfreiheit kritisiert und eine Änderung gefordert. EU-Politiker hoffen nun darauf, dass der Paragraph künftig seltener zum Einsatz kommen wird.
Nach Ansicht vieler Menschenrechtler und Intellektuelle im türkischen Reformlager, gehen die veranschlagten Gesetzesänderungen nicht weit genug. Auch türkische Schriftsteller erhoffen sich nicht zuviel von der Gesetzesrevision: Zumal die Meinungs- und Pressefreiheit einschränkenden anderen Gesetze unverändert fortbestehen, bezweifelt man ein Abklingen der strafrechtlichen Verfolgungen.
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In der Vergangenheit waren mehrere hundert türkische Autoren, unter anderem der Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk, wegen kritischer Äußerungen von der türkischen Justiz bestraft worden. Insbesondere im vergangenen Jahr hatte die Anzahl derartiger Anklagen drastisch zugenommen. (sbe)