Kaum etwas bewegte die Gemüter mehr als das Schicksal der Amerikanerin Terry Schiavo. 15 Jahre lag sie im Wachkoma, über ihr Leben entschieden Gerichte. Ihr Leiden wurde zum Politikum - und auch in Europa ist das Thema kontrovers.
Gleich in zwei aktuellen Filmen spielt Sterbehilfe eine Rolle. In Clint Eastwoods Boxerdrama "Million Dollar Baby" und, in umfassenderer Form, im spanischen Film "Das Meer in mir". Der letztere Streifen handelt von einer wahren Begebenheit und geht das Thema mit viel Sensibilität an.
Doch auch in Europa scheiden sich die Geister beim Thema Sterbehilfe. Die verschiedensten Menschenbilder prallen aufeinander, wenn man Grundsatzfragen zu beantworten versucht wie: Ist Sterbehilfe mit der Würde des menschlichen Lebens vereinbar? Oder umgekehrt: Ist es mit der Menschenwürde vereinbar, dass ein Mensch gegen seinen Willen am Leben gehalten wird? Was ist menschenwürdiges Leben? Wie lange ist jemand ein Mensch, ab wann nicht mehr? Ist die Legalisierung aktiver Sterbehilfe ein erster Schritt auf einem Weg, an dessen Ende keine Ehrfurcht vor menschlichem Leben mehr besteht?
Das eigene Sterben und der Tod von Angehörigen werden in unserer Gesellschaft vielfach verdrängt und sind zugleich mit großen Ängsten belastet: Mit der Angst, unerträgliche Schmerzen ertragen zu müssen. Den Angehörigen und der Gesellschaft zur Last zu fallen. Im Sterben allein gelassen, ausgeliefert und der Würde beraubt zu werden. Oder auch gegen den eigenen Willen unnötig lange leiden zu müssen.
Was muss man also tun und vor allem beachten, wenn ein unheilbarer Kranker, der sich nicht selbst töten kann, darum bittet, getötet zu werden? Darf man Geräte abschalten, ohne die ein Patient nicht weiterleben kann, wenn der Patient darum bittet? Soll es erlaubt sein, dass Ärzte Menschen, die sich den Tod wünschen und das Leben als Qual empfinden, tödliche Medikamente verschreiben? Derzeit gibt es in Europa verschiedene staatlich sanktionierte Antworten auf diese Fragen.
So haben die Niederlande bereits vor 4 Jahren ein Gesetz zur freiwilligen Euthanasie verabschiedet. Es sieht vor, dass Ärzte aktive Sterbehilfe leisten dürfen, wenn ein Patient ein Verlangen nach Sterbehilfe unbeeinflusst, freiwillig, "wohlüberlegt" und andauernd ausspricht. Zudem muss der Arzt prüfen und bestätigen, dass der fragende Patient unerträglich und andauernd leidet und nicht zu heilen ist. Nach einem angemessenen Zeitraum des Gesprächs darf der Arzt dann aktive Sterbehilfe leisten, wenn er sich zuvor mit einem Kollegen beraten hat.
Anhand dieses Dialogs, der ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient voraussetzt, sollen Kurzschlusshandlungen vermieden werden. Nach dem Tod des Patienten muss der Arzt anschließend den Fall einer Kommission melden, die aus einem Mediziner, einem Juristen und einem Ethiker besteht. Die Kommission prüft die Rechtmäßigkeit der Sterbehilfe und zeigt sie gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft an. Das Gesetz legalisiert trotz anhaltender Kritik weder die Beihilfe zum Selbstmord noch die ungefragte Tötung eines Schwerkranken.
Auch in Frankreich hat in den vergangenen 10 Jahren eine relativ umfassende Auseinandersetzung mit dem Thema stattgefunden. Seit 2002 wird der vorrangige Wille des Patienten anerkannt und respektiert. Wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, zu entscheiden ob lebenserhaltende Maßnahmen durchzuführen sind oder nicht, kann eine von ihm bestimmte Vertrauensperson an seiner statt den Willen des Patienten verkünden. Grundsätzlich jedoch wird Sterbehilfe als moralisch-seelische Unterstützung in den letzten Momenten eines Sterbenden verstanden. Es ist rechtlich in keiner Form erlaubt, Maßnahmen durchzuführen, die zum Tod des Patienten führen. Beihilfe zum Selbstmord wird in Frankreich als ein Verbrechen geahndet.
In Deutschland ist der Begriff "Euthanasie" untrennbar mit den Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur verbunden. Behinderte, Kranke und Alte wurden von den Nationalsozialisten als "lebensunwert" gebrandmarkt und systematisch umgebracht. In der heutigen Rechtssprechung hat man daher neue Begriffe eingeführt: Aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe und Beihilfe zum Selbstmord.
Wer aktiv an der Tötung eines Sterbewilligen mitwirkt, macht sich strafbar. Bittet eine kranke Person ausdrücklich um Sterbehilfe, so wird derjenige, der diesem Wunsch nachkommt, wegen Tötung auf Verlangen bestraft. Fehlt es an einem ausdrücklichen und ernsthaften Verlangen des Getöteten, kann es sich strafrechtlich um Totschlag handeln
Passive Sterbehilfe, verstanden als das Einstellen lebenserhaltender Maßnahmen und Verabreichen schmerzlindernder Mittel unter Berücksichtung des Patientenwillens steht in Deutschland nicht unter Strafe. Es ist im Gegenteil sogar rechtswidrig, wenn der Arzt gegen den Willen des Patienten mit allen Mitteln versucht, dessen Leben zu verlängern, obwohl sein Zustand als nicht heilbar eingestuft wird.
In dem Fall, dass der Patient selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, geht man, nach sorgfältiger Prüfung des Gesundheitszustandes davon aus, dass der Patient wahrscheinlich passiver Sterbehilfe zugestimmt hätte. Um willkürliche Handlungen zu vermeiden, muss aber dargelegt werden, dass der Patient nicht mehr zu heilen und sein Tod nur noch eine Frage der Zeit ist.
Unter indirekter Sterbehilfe versteht man das Verabreichen schmerzlindernder Mittel, um dem Patienten einen schmerzfreien Tod zu ermöglichen.
Hat sich eine kranke Person umgebracht, die beispielsweise wegen einer psychischen Erkrankung den Entschluss zum Freitod nicht aus eigener Verantwortung fassen konnte, kann schon das bloße Geschehenlassen des Suizids strafbar sein. Der behandelnde Arzt oder nahe Angehörige können sich der Tötung durch Unterlassen strafbar machen andere Unbeteiligte der unterlassenen Hilfeleistung.
Vielfach werden persönliche Ängste durch die Unsicherheit und Unkenntnis der rechtlichen Lage im jeweils eigenen Land verstärkt. Eine umfassendere Aufklärung über die Rechtslage könnte sie zumindest zum Teil abbauen. Wünschenswert und wichtig wäre in diesem Zusammenhang, dass die Menschen dabei offener und toleranter aufeinander zugehen, sich gegenseitig zuhören und versuchen zu verstehen.