Seitdem die Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) im Jahr 1979 zum ersten Mal direkt von den Bürgern gewählt wurden, hat die Wahlbeteiligung an der Europawahl stetig abgenommen. Beteiligten sich am ersten Urnengang noch 65,7 Prozent der wahlberechtigten Deutschen, so waren es bei der letzten Wahl 2004 nur noch 43 Prozent. Viele Experten befürchten, dass dieser Wert bei der Europawahl 2009 am 7. Juni noch einmal unterboten wird, obwohl die Kompetenzen des Parlaments stetig zunehmen.
Die Europawahlen werden häufig als „Wahlen zweiter Klasse" bezeichnet - der Bedeutung des EP wird diese Sichtweise allerdings schon lange nicht mehr gerecht - und mit dem Vertrag von Lissabon wird das Parlaments noch einmal aufgewertet.
Europaparlament mit einer bedeutende Rolle in der Gesetzgebung
Das Parlament hat als einzige direktdemokratisch legitimierte Institution der Europäischen Union entgegen häufig geäußerter Vermutungen eine ganze Reihe von Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungen, die auf europäischer Ebene gefällt werden. So gilt in vielen Politikbereichen das sogenannte Mitentscheidungsverfahren, in dem das Parlament quasi gleichberechtigt mit dem Rat ist. Gesetze können in diesen Fällen nicht ohne die Zustimmung der Parlamentarier verabschiedet werden. Auf anderen Politikfeldern sind die Kompetenzen geringer - ganz ohne das EP geht in der EU aber mittlerweile nichts mehr. Und die Aufnahme neuer Mitglieder in die Union ist ebenfalls nicht ohne die Zustimmung des Parlaments möglich.
Zustimmung zur Kommission
Die Mitglieder der Europäischen Kommission werden zwar von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten ausgewählt, am Parlament kommen sie allerdings dennoch nicht vorbei. Die Volksvertretung muss der Ernennung der Kommission zustimmen, außerdem verfügt sie über die Möglichkeit, die Kommission durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zu zwingen.
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Parteien und Fraktionen
Bei den Europawahlen treten überwiegend die gleichen Parteien wie bei nationalen Wahlen an. Europäische Parteien hingegen sind Zusammenschlüsse mehrerer solcher Parteien, die eine gemeinsame Grundausrichtung teilen. So haben sich beispielsweise verschiedene konservative Parteien, darunter die CDU und die CSU zur Europäischen Volkspartei (EVP) zusammengefunden, während eine Reihe sozialdemokratischer und sozialistischer Parteien die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) gegründet haben. Im EP gehören die meisten Abgeordneten einer Fraktion an. Um eine Fraktion bilden zu können sind 25 Mitglieder, die aus mindestens einem Viertel aller EU-Mitgliedsstaaten (derzeit sieben) stammen müssen, notwendig.
Wahlrecht
Im Gegensatz zu den Bundestagswahlen hat der Wähler bei der Europawahl nur eine Stimme. Die Parteien treten fast alle mit bundesweiten Listen an, lediglich die CDU tritt mit 15 Landeslisten an. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Christdemokraten nicht gegen ihre bayerische Schwesterpartei CSU antreten. Versuche anderer Parteien, bundesweite Listen zur Pflicht zu machen, sind bislang gescheitert. Die Sperrklausel für den Einzug ins Parlament beträgt bundesweit fünf Prozent, unabhängig davon, ob die Partei mit einer bundesweiten oder nur mit einer oder mehreren landesweiten Listen antritt. Die Wahlsysteme in den einzelnen EU-Staaten sind nicht einheitlich, es gelten lediglich gewisse allgemeine Grundsätze wie die Anwendung der Verhältniswahl.
Geringe Wahrnehmung des Europaparlaments in der Öffentlichkeit
Die öffentliche Wahrnehmung des EP ist, im Gegensatz zu nationalen Parlamenten wie dem Deutschen Bundestag, relativ gering. Politik spielt sich für viele Menschen immer noch in erster Linie in den Hauptstädten ihrer jeweiligen Länder und nicht in Straßburg oder Brüssel ab. Dabei sind nach diversen Berechnungen bis zu 80 Prozent aller auf nationaler Ebene beschlossenen Gesetze zumindest mittelbar durch die EU beeinflusst. Ein Grund für die geringe Wahrnehmung ist sicherlich die wenig ausgeprägte Berichterstattung in den Medien, was sich wohl auch auf die Arbeitsweise des EP zurückzuführen ist.
Während der Bundestag oftmals hitzige Debatten zwischen den Regierungs- und Oppositionsparteien zu bieten hat, fehlt es dem Parlament an dieser klaren Trennung, da es keine Regierung gibt, die aus dem Parlament hervorgeht. Ein weiteres Problem ist sicherlich, dass es keine einheitliche Parlamentssprache gibt. Daher müssen alle Redebeiträge zunächst für die übrigen Abgeordneten übersetzt werden, was die Diskussionskultur träge erscheinen lässt.
Erweiterte Kompetenzen durch den Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon, der nach der kürzlich erfolgten Zustimmung des tschechischen Senats und einer erwarteten Zustimmung der Iren in einem voraussichtlich im Oktober stattfindenden zweiten Referendum schon bald in Kraft treten könnte, sieht einen Bedeutungszuwachs des EP vor. Damit reiht sich Lissabon in die Reihe seiner Vorgänger ein, in die Verträge von Amsterdam 1999 und Nizza 2003. Die Befugnisse des Parlaments wurden bislang mit jedem neuen Reformvertrag ausgeweitet. Durch den Vertrag von Lissabon wird das Mitentscheidungsverfahren zum „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren" und kommt in Zukunft in deutlich mehr Politikfeldern zur Anwendung. Außerdem wählt das Parlament den Kommissionspräsidenten künftig mit der Mehrheit seiner Mitglieder auf Vorschlag des Europäischen Rates.
Diese eindeutige Kompetenzerweiterung ermöglicht zukünftig vielleicht eine größere mediale Aufmerksamkeit für das Parlament und die Europawahlen. Zumindest wenn die Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und die Parteien mit einem starken Votum stützen.
Lesen sie am Ende der Woche in Teil 4 des Dossiers 'Europawahl 2009':
Die Idee von Europa aus der Feder von Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering