Der Prozess gegen Marco W. wurde am heutigen Freitag abermals vertagt. Erst am 20. November soll demnach der Prozess wieder aufgenommen werden. Bis dahin muss Marco weiter in Untersuchungshaft bleiben, erklärte eine Gerichtssprecherin....
Der Prozess gegen Marco W. wurde am heutigen Freitag abermals vertagt. Erst am 20. November soll demnach der Prozess wieder aufgenommen werden. Bis dahin muss Marco weiter in Untersuchungshaft bleiben, erklärte eine Gerichtssprecherin. Unterdessen liegt dem türkischen Gericht endlich die Aussage des angeblichen Opfers Charlotte vor.
Der Anwalt der erst 13-jährigen Engländerin, Ömer Aycan, legte erst am heutigen Freitag, mehr als ein halbes Jahr nach der mutmaßlichen Tatnacht, die offizielle Aussage Charlottes dem Gericht vor. Leider sei die 170-seitige Vernehmung von Charlotte sowie von deren Schwester und Mutter noch nicht ins Türkische übersetzt worden.
Bis das geschehe könne das Material auch nicht für das Verfahren verwendet werden, erklärte der türkische Anwalt. Erst Anfang Oktober wurde Charlotte in ihrer Heimat von der britischen Polizei mehrere Stunden lang verhört, nachdem die türkischen Behörden ein langwieriges Rechtshilfegesuch an Großbritannien gestellt hatten.
Unterdessen lieferten sich die beiden Anwälte der Parteien in der ARD-Sendung `Menschen bei Meischberger` ein hitziges Duell. Während Rechtsanwalt Aycan keinen Zweifel an der Schuld Marcos sieht, sieht der Anwalt der 17-jährigen Schülers aus Uelzen, Michael Nagel, eine Menschenrechtsverletzung.
„Ein ärztliches Gutachten bestätigt die Aussage, dass zwischen den beiden Verkehr stattgefunden habe“, erklärte der Anwalt des Mädchens. „Das sind Beweise. Demnach muss der Junge verurteilt werden“, erklärte Aycan. Zudem warf der Rechtsbeistand der minderjährigen Britin den deutschen Politikern vor, die Türkei mit ihrer Einmischung in den Fall „wie eine Bananenrepublik“ zu behandeln.
Nagel widersprach Aycans Darstellung der Beweislast vehement. Der Gutachter, auf den sich die Gegenseite beziehe, habe sein ärtzliche Attest später revidiert und den Vollzug von Geschlechtsverkehr ausdrücklich ausgeschlossen. „Es konnte festgestellt werden, dass das Mädchen noch Jungfrau ist“, erklärte Nagel.
Der Anwalt echauffierte sich auch über die türkischen Behörden: „Der Umgang des Gerichts mit dem Angeklagten ist ein Justizskandal.“ In Deutschland wäre es nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen zu keiner Anklage gekommen, erklärte Nagel und drohte: „Wir werden bis zum Europäischen Gerichtshof gehen, weil Menschenrechte verletzt worden sind“. (cai)