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29.11.2007Fall Marco W.

Charlotte-Aussage da, Hoffnung keimt auf

Nach über einem halben Jahr hat die offizielle Aussage des mutmaßlichen Opfers Charlotte das türkische Gericht in Antalya erreicht. Bis zum nächsten Verhandlungstag am 14. Dezember soll diese den zuständigen Richtern übersetzt vorliegen. Damit steigen laut Marcos Anwälten die Chancen auf eine Freilassung pünktlich vor Weihnachten.

Lange hatte es gedauert, bis die Vernehmung von Charlotte durch britische Beamte in Manchester  endlich in Antalya ankam: Bereits am 11. Mai, einen Monat nach dem Beginn der Untersuchungshaft Marcos, hatte das Gericht in Antalya nach Angaben aus Justizkreisen das Verhör Charlottes in Großbritannien beantragt. Doch es folgte ein langer bürokratischer Weg: Erst Anfang Oktober fand die Befragung schließlich statt.

Dieses zeitraubende Verfahren war nötig, weil die 13-jährige Charlotte nicht persönlich an der Verhandlung in der Türkei teilnehmen will. Ihrem Anwalt zufolge leidet das Mädchen unter den Folgen der Ereignisse und muss psychologisch betreut werden. Die Teilnahme an dem Prozess sei Charlotte deshalb nicht zuzumuten.  

Doch nun scheint mit dem Eintreffen der Aussage endlich Bewegung in den Fall zu kommen. Marcos deutscher Anwalt Michael Nagel sagte in der ZDF-Talkshow `Kerner`, nach seiner Ansicht erhärte Charlottes Aussage die Vorwürfe gegen seinen Mandanten nicht. Zudem erklärte der Anwalt noch einmal, dass sich in Zukunft vor allem Politiker nicht mehr in den Fall einmischen sollten. Dies gefährde seinen Mandanten, da die Türkei die ständigen Vorwürfe einer mangelhaften Justiz als Einmischung ansehe.

Darüber hinaus erklärte Nagel, er habe große Sorge um den erst 17-Jährigen. Marco sei am Rande der psychischen wie physischen Belastbarkeit angekommen. Dennoch helfe es keineswegs, immer wieder öffentlichen Druck auf die zuständigen Richter auszuüben, denn diese „machen dann einfach zu.“ Auch die soganannte `Free-Marco-Aktion` mit Autoaufklebern, die die Freiheit des 17-Jährigen fordern, hält Nagel für nicht hilfreich.

Zudem machte Nagel klar, dass Marco jede erdenkliche Hilfe bekommt. Dennoch überlegen sich die Anwälte den Europäischen Gerichtshof anzurufen, sollte der minderjährige Schüler nicht bald auf freien Fuß kommen. Denn nach europäischem Recht dürfen unter 18-Jährige maximal ein halbes Jahr in Untersuchungshaft sitzen. (cai)

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