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14.10.2009GRAUSAME VERZWEIFLUNGSTAT

Vater gibt Hammerattacke zu: "Ich habe meine Kinder über alles geliebt"

Vor dem Kasseler Landgericht hat am heutigen Mittwoch der Prozess des 40-jährigen Werner B. aus Bernsdorf begonnen, der seine Kinder mittels einer Hammerattacke ums Leben bringen wollte. Vor Gericht erklärte der Mann, dass er sich nach der Tat selbst umbringen wollte. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe.

Zu Beginn des Prozesses ließ der Täter seinen Anwalt eine Erklärung vorlesen, in der er beteuerte: "Wie jedermann weiß, habe ich meine Kinder über alles geliebt. Ich hätte und habe mir niemals vorstellen können, meinen Kindern jemals etwas anzutun." Der in Scheidung lebende Vater gab zu, dass er seine Kinder Kim-Katherina (8), Annalena (6) und Jonas (4) am 3. April 2009 in der Nacht im Schlaf umbringen wollte.

Mit einem 500 Gramm schweren Zimmermann-Hammer ging der 40-Jährige auf seine schlafenden Kinder los, die an diesem Tag bei ihm zu Besuch waren, und schlug ihnen die Köpfe ein. Das heute im Gerichtssaal abgespielte Polizeivideo zeigte die Wohnung des Angeklagten im nordhessischen Twistetal-Berndorf nach der Hammerattacke. Die Wände, Kopfkissen und Teddybären waren über und über mit Blut bespritzt.

Nach der Tat wollte sich der Vater selbst umbringen, indem er sich einen Mietwagen besorgte und damit gegen einen Brückenpfeiler rasen wollte. Dazu kam es allerdings nicht: "Ich habe es aus mir unerklärlichen Gründen nicht geschafft, das Auto gegen eine Wand zu fahren oder ein Brückengeländer zu durchbrechen und in den Abgrund zu stürzen", so der 40-Jährige in seiner Erklärung.

Erst am nächsten Tag ging der Täter zur Polizei und stellte sich freiwillig. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten die schwerverletzten Kinder allein ausharren. Der Vater habe angenommen, dass seine Kinder tot seien, gab der Mann an.

Weiter hieß es in der Erklärung: "Ich habe Alpträume und sehe nachts meine Kinder blutüberströmt. Ich habe sie immer geliebt, war auch mal streng, aber nur mit Worten. Aber die Trennung hat mich völlig zermürbt." Die Mutter der Kinder hatte sich zuvor von B. scheiden lassen. Daraufhin verlor der dreifache Vater seinen Job und empfing Hartz IV. Sein Fehler sei die Flucht in den Alkohol gewesen. "Ich kann nur hoffen, dass mir meine Kinder irgendwann einmal verzeihen werden." Er bedaure seine Tat: "Es war eine Kurzschlussreaktion, mir das Leben nehmen zu wollen und meine Kinder mit in den Tod zu nehmen."

Aus Frust über die Gesamtsituation habe der Vater beschlossen seinem Leben ein Ende zu setzen, so sein Anwalt über die Beweggründe seines Mandanten. "Da ich aber nicht wollte, dass die Kinder ohne ihren Vater aufwachsen, hatte ich mich dazu entschlossen, sie mit in den Tod zu nehmen", zitierte der Anwalt den 40-Jährigen in dessen Erklärung. Erst habe er daran gedacht, zusammen mit den Kindern im Mietwagen gegen einen Brückenpfeiler zu rasen. Doch dabei hätten seine Töchter und sein Sohn möglicherweise schwer verletzt überlebt und wären unter Umständen zeitlebens Krüppel geblieben, erklärte der Angeklagte.

Die Staatsanwältin warf dem 40-Jährigen versuchten Mord aus Heimtücke und niederen Bewerggründen vor: "Er hat beschlossen, die Kinder zu töten, um sie der Mutter zu entziehen." Die Schwurgerichtskammer kündigte eine Überprüfung an, ob eine besondere Schwere der Schuld festzustellen ist. Sollte sich dies bestätigen, so droht dem Angeklagten lebenslange Haft. Der Anwalt des Täters beschwichtigte, die Frage der Schuldfähigkeit müsse noch mit einem psychiatrischen Gutachten überprüft werden.

Am morgigen Donnerstag soll der Prozess mit der Aussage der Mutter fortgesetzt werden. Ihr Anwalt, Rechtsanwalt Eckhardt Jung, kündigte bereits an, lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes zu fordern. Die Mutter vertritt ihre drei Kinder, die als Nebenkläger autreten, aber nicht vor Gericht erscheinen werden. Ein Urteil wird für Mitte November erwartet. (mme)

Neuen Kommentar schreiben Leser-Kommentar (1)
Horst (14.10.2009 18:46)

Neusprech

"[...] und empfing Hartz IV" - falsch! Er hatte ein gesetztlich festgelegtes Recht, einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II geltend zu machen. Und er hat von seinem Recht hoffentlich gebrauch gemacht. Aber es ist sicherlich ganz nett, sprachlich die Menschen vom aktivem auf den passiven Bürger herunterzubrechen. Ganz besonders passt eine derartige Passivität ja auf sog. Hartz-IV-Empfänger - möglicherweise ist der Fachbegriff "selbsterfüllende Prophezeihung" dafür ja auch in Ihren Kreisen bekannt.